Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.77
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Ich stelle mir ein sichtbares Zeichen in der
Farbe Lila vor, gerne in Form einer Beleuchtung eines öffentlichen Gebäudes. Idealerweise eine ganze Woche in den Abendstunden rund um den 17. November Beginnen
soll die Aktion im Jahr 2023.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dr.in Winkel und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2022 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
39.8
MagIbk/41563/GfGR-AT/194/2022
Auflösung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
Bgm. Willi: Mir liegt ein Schreiben mit
17 Stimmenthaltung von GemeinderätInnen
vor.
Die Auflösung des Gemeinderates verlangt
nach einem Dreiviertelquorum bei der Anwesenheit und einem Zweidrittelquorum bei
der Abstimmung. Mit diesem Schreiben ist
von vornherein das notwendige Quorum
nicht erreicht.
Im Sinne einer effizienten Vorsitzführung
und nach Rücksprache mit der Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, eröffne ich daher
keine Debatte zu diesem Punkt der Tagesordnung.
Wegen fehlenden Quorums bei Stimmenthaltung gemäß beiliegender Unterschriftenliste wird über den Antrag nicht abgestimmt.
39.9
MagIbk/41563/GfGR-AT/195/2022
Kindergärten und Schulen, Abstellung der Mahnliste
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich möchte
den Antrag erklären, weil dazu im Vorhinein
viele Fragen gestellt wurden. Es gibt auch
eine entsprechende Anfragebeantwortung,
GR-Sitzung 15.12.2022
die auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Gemeinderates war.
Es ist üblich, wenn Beiträge für die Nachmittagsbetreuung nach der dritten Mahnung
nicht bezahlt sind, dass die Schulen bzw.
die Kindergärten, in denen die Nachmittagsbetreuung erfolgt, vom Amt informiert werden. Das Kind darf nicht mehr in die Nachmittagsbetreuung aufgenommen werden bis
die offenen Beiträge bezahlt sind. Zudem
soll die Schulleitung mit den Eltern Kontakt
aufnehmen.
In der Vorgehensweise sehen wir mehrere
massive Probleme. Die Schule ist für die
Kinder ein neutraler Ort. Das ist ein wichtiger Grundsatz, damit Pädagogik wirken
kann. In der Schule haben alle Probleme,
die daheim ein Thema sind, keinen Platz,
denn die Kinder stehen im Mittelpunkt. Die
PädagogInnen müssen in den Augen der
Kinder unbedingt unabhängige Personen
bleiben können.
Das gilt letztlich natürlich auch für die Schulleitungen. Es ist für mich ein Unding, Eltern
anzurufen und ihnen mitzuteilen, dass ich
Kenntnis davon habe, dass sie nach der
dritten Mahnung eine Rechnung immer
noch nicht bezahlt haben. Das ist sehr ungewöhnlich und irritiert die Vertrauensbasis
zwischen Schule, Kind und Eltern, die über
einen oft langen Zeitraum aufgebaut wurde.
Der zweite Punkt betrifft die Kinder, die aus
der Betreuung ausgeschlossen werden
müssen. Da spreche ich nur über die
Schule und nicht den Kindergarten, weil wir
unterschiedliche Formen der Kinderbetreuung haben. Es gibt Schulen mit verschränkter Nachmittagsbetreuung. Das bedeutet,
dass die Kinder, die von der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden, die
Klasse wechseln müssen. In manchen Fällen müssen sie sogar die Schule wechseln,
wenn es keine entsprechende Alternative
gibt.
Das bedeutet auch, dass pädagogische Einteilungen von Klassen durch eine bürokratische Angelegenheit der Stadt durcheinander gewürfelt werden. Hinter der Einteilung
steckt ja immer sehr viel Mühe, homogene
Gruppen zu bilden, die pädagogisch gut
funktionieren.
Ich habe im Antrag einen Fall geschildert,
den ich etwas zugespitzt habe, damit man