Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.122
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- 346 -
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 15 Stimmen):
Die Debatte zur Anfragebeantwortung wird
eröffnet.
GR Depaoli: Es ist mir immer noch, trotz
der vorliegenden Anfragebeantwortung, völlig unklar, warum die Ausgaben getätigt
wurden. Der Pächter des Cafés hat keinen
Antrag gestellt, dass er Gelder zurückbekommt, die er im Prinzip fehlerhaft bezahlt
hat. Der Irrtum liegt aber beim Pächter und
nicht bei der Stadt Innsbruck.
Wir haben in der Anfrage verschiedene Fragen gestellt. Neun Fragen wurde immer mit
dem gleichen Satz beantwortet:
"Siehe Antwort zu den Fragen 1., 3. und 5."
Diese Antworten haben in keinster Weise
mit den von uns gestellten Fragen zu tun.
Wir orten daher eine Unklarheit und möchten wissen, wie es sein kann, dass jemand,
der versehentlich eine Gebühr an den
Stadtmagistrat Innsbruck überweist, die
Gelder dann zwei Jahre später, ohne Ansuchen seinerseits, durch die Verfügungsmittel des Herrn Bürgermeister zurückerstattet
bekommt. Wir wissen, dass es Rechnungskreise gibt.
Wäre ein Fehler des zuständigen Amtes
vorgelegen, hätte man eine Rücküberweisung getätigt. Der Irrtum liegt aber beim Antragsteller. Daher fragen wir an, wo das
Geld hinkam und warum die Verfügungsmittel des Bürgermeisters für die Bezahlung
verwendet wurden. Der Kontrollausschuss
wird sich dieser Angelegenheit auch noch
annehmen. Es würde mich interessieren,
was in der Sache nicht richtig gelaufen ist.
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man
eine Anfrage stellt, dass seitens des Bürgermeisters versucht wird, mit irgendwelchen
Antworten zu befriedigen, die in keinster
Weise auf die gestellten Fragen Bezug nehmen. Das werden andere Fraktionen sicher
auch so gesehen haben. Daher freue ich
mich schon auf eine rege Diskussion.
GR Dengg: Die Vorschreibung erfolgte
durch die Mag.-Abt. III, Straßenverkehrsbehörde, die Höhe belief sich auf € 552,30.
Am 13.03.2019 hat das Büro des Bürgermeisters eine Zahlungsbestätigung erhalin
GR-Sitzung 24.03.2022
ten. Der Betrag wurde dann vom Herrn Bürgermeister bzw. seiner Mitarbeiterin über
die Verfügungsmittel refundiert.
Ich stelle mir jetzt die Frage, wie das buchhalterisch funktionieren soll, weil das Geld
ist ja fälschlicherweise über die Mag.Abt. III, Straßenverkehrsbehörde, eingegangen. Der Herr Bürgermeister hat sich anschließend bemüßigt gefühlt, den Betrag
über seine Verfügungsmittel zu bezahlen.
Der straßenverkehrsrechtliche Bescheid
war rechtskräftig und konnte somit nicht
mehr abgeändert werden. Wohlgemerkt
möchte ich hier betonen, dass keine Berufung gegen den verkehrsrechtlichen Bewilligungsbescheid, weder schriftlich noch
mündlich erfolgt ist.
Der Bürgermeister hat dann - das steht in
der Anfragebeantwortung - diese "Beschwerde" an die zuständige Behörde weitergeleitet und diese darüber informiert. Ich
stelle mir jetzt wieder die Frage, warum seitens des Amtes nicht spätestens dann eine
Refundierung erfolgt ist. Der Herr Bürgermeister schreibt in seiner Anfragebeantwortung ganz flapsig in einem Abschlusswort:
"Die Verfügungsmittel stehen dem Bürgermeister zur freien Verfügung zu."
Nein, Georg Willi, das ist Steuergeld, das
Du ausgibst. Wenn Du den Bericht der Kontrollabteilung gelesen hättest, wüsstest Du
ganz genau, wofür die Verfügungsmittel verwendet werden dürfen. Sicherlich nicht dafür, um etwas zu refundieren, das eigentlich
von Seiten des Amtes erfolgen hätte sollen.
Ich würde Dir empfehlen, Dir den Bericht
der Kontrollabteilung zu Herzen zu nehmen.
Lies ihn Dir durch und studiere gleichzeitig
die Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) und das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), denn darin
kennst Du Dich auch heute noch nicht aus.
Vielleicht wird dann die Vergabe Deiner
Verfügungsmittel bis zur Wahl im Jahr 2024
auch noch funktionieren.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GRin Gregoire: Ich bin mir nicht sicher, ob
ich es in der Anfragebeantwortung überlesen habe, aber mir ist nicht ganz klar, wo
jetzt die zu viel bezahlten Gelder liegen?