Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.124
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aus. Wenn die Gastgartengebühr bereits
bezahlt wurde, ein Nachpächter einzieht
und nochmals eine Gebühr vorgeschrieben
bekommt und weiß, dass die Gelder bereits
entrichtet worden sind, ist es gut und billig,
dass die Stadt nicht doppelt kassiert. Genau
das ist passiert.
GR Mag. Stoll: Es geht nicht darum, dass
wir einen Bürger zwei Mal zur Kasse bitten.
Das ist nicht unser Zugang.
Wir üben einzig und allein Kritik daran, wie
die Sache gehandhabt wird. Es wurde
scheinbar zwei Mal fälschlicherweise die
Gastgartengebühr vorgeschrieben. Wir gehen auf das Jahr 2017 zurück. Es wurde
mehrmals festgestellt, dass es vom Betreiber keinen Einspruch gibt. Da wir alles mündige BürgerInnen sind, gehe ich davon aus,
dass der Pächter zeitgerecht einen Einspruch machen hätte müssen, was aber
nicht passiert ist.
Natürlich kann man damit argumentieren,
dass man den Vorgang "reparieren" will, wie
auch immer das funktionieren soll. Es steht
aber unter anderem in der Anfragebeantwortung unter der Antwort zu Frage 1.:
"Erst durch die Rückerstattung der bezahlten
Gebühren aus den Verfügungsmitteln
konnte der Gastgartenbetreiber zur Ruhe
kommen und konnte der Fall für die städtischen MitarbeiterInnen endgültig abgeschlossen werden."
Ruhe findet man wahrscheinlich am Friedhof. Sollte wirklich eine doppelte Bezahlung
vorgenommen worden sein, steht es jeder/m frei binnen einer Frist Einspruch zu
erheben. So nehme ich das an. Wenn ich
eine Frist versäume, rufe ich entweder den
Bürgermeister oder auch den Landeshauptmann an und argumentiere, dass ich etwas
verschlafen habe und ersuche um Übernahme. Es geht nicht um € 500,-- oder
€ 5.000,--, denn ich lasse den Betrag jetzt
vorerst zur Seite.
Einzig und allein ist zu erwähnen, dass wir
mittlerweile über Verfügungsmittel diskutieren, die einfach nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Ich tätige nun einen anderen Vergleich: Ein Unternehmen A hat mehrere Firmen und stellt eine doppelte Rechnung aus. Das ist falsch. Das Unternehmen B, eine Tochtergesellschaft, stellt die
Gutschrift aus. Dem Finanzamt zu erklären,
GR-Sitzung 24.03.2022
wie das alles zusammenhängt, ist mir unklar. Das ist einfach keine saubere Abwicklung. Es geht um den Rechnungspreis. Die
Buchhaltung muss einfach stimmig sein.
Mir geht es um die Vorgangsweise, wie die
Dinge gehandhabt werden. Dass die Anfragen nicht ordentlich beantwortet wurden,
sehe ich auch so. Wir haben heute in den
Debatten bereits vom "Wischi-Waschi" gesprochen. Ich muss auch sagen, wenn ich
eine Frage stelle, dann möchte ich eine Antwort haben, denn das kann ich mir schon
von einem, der vielleicht einmal eine Universität besucht hat, erwarten. Diese Auskunft
kann man jemandem schon zumuten.
Aber, die Sache geht weiter, denn der Herr
Bürgermeister schreibt in der Antwort, dass
die Überweisung durch die Büroleiterin
erfolgte. Die Weisung kam
dazu vom Herrn Bürgermeister. Wie mittlerweile mit den Verfügungsmitteln umgegangen wird, das schreit schwer zum Himmel.
Wenn der Bericht der Kontrollabteilung vorliegt, werden wir wahrscheinlich wieder darüber diskutieren. Dass der Herr Bürgermeister mit den Verfügungsmitteln machen kann,
was er will, sehe ich ein wenig anders. Der
Gemeinderat beschließt einen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck, in
dem sich eine Buchungszeile mit dem Titel
"Verfügungsmittel" befindet. Der Gemeinderat legt fest, dass Du einen Betrag X zur
Verfügung hast, den Du auch signieren
musst.
Ich weiß gar nicht, ob der Beleg paraphiert
worden ist, das müssten wir noch ausheben. Wir wissen ja, dass das bei den letzten
Zahlungen nicht der Fall war. Der Herr Bürgermeister hat uns bereits erklärt, dass er
ein modernes Management führt. Das kann
aber nicht darauf abzielen, dass Du permanent nicht rechtskonform handelst. Wir diskutieren in fast jeder Gemeinderatssitzung
über Verfügungsmittel, die überhaupt nicht
stimmen. Der Rechnungspreis ist nicht richtig angeführt. Vielleicht sind andere Dinge
auch nicht rechtens.
Herr Bürgermeister, ich habe Dich in der
letzten Diskussion darüber bereits ersucht,
dass solche Vorgänge ordnungsgemäß und
richtig abgewickelt werden. Du hast Dich
entschieden, die Mittel für etwas zu verwenden, aber bitte mach es rechtens. Im Ge-