Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.176

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(zu Punkt 46.3)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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Telefon +43 512 5360-1330
E-Mail ursula.schwarzl@gruene.at
Mag.• Uschi Schwarz(
Gemeinderätin der lnnsbrucker Grünen

Innsbruck, 24.2.2022

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck bekennt sich im Sinne der Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zur Fernhaltung von Belästigungen, insbesondere durch Lärm zur Reduktion
des Geschwindigkeitsregimes auf dem Gemeindestraßennetz der Landeshauptstadt Innsbruck auf
30 kmh.
Im Sinne dieses Bekenntnisses beauftragt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck die
zuständigen Ämter, unter Beiziehung externer Gutachter: innen sowie unter Einbindung von IVB und
Behörden die notwendigen vorbereitenden Prüfungen und Erhebungen durchzuführen, mit den
Zwischenergebnissen den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zu befassen und das
Gesamtergebnis dem Gemeinderat vorzulegen.
Diese Prüfungen und Vorbereitungen sollen beinhalten:

Schritt 1: Darlegung der Voraussetzungen
- der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen,
- der notwendigen Gutachten und Untersuchungen (verkehrstechnische Untersuchungen der IstSituation)
- der Beurteilungskriterien,
- der Art und Vorgangsweise bei der Befundung,
Schritt 2: Beauftragung der konkreten Prüfschritte
Dabei ist auch darzulegen, auf welchen Landesstraßenabschnitten im Stadtgebiet von Innsbruck
ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 kmh empfehlenswert ist - exemplarisch
"" Innrain ab Freiburgerbrücke bis Rennweg/Karl Kapfererstraße

Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck