Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.221
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2021 haben Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister und die zuständigen Ämter werden mit der Prüfung der Möglichkeit einer
Baudichteerhöhung vor allem in die Höhe und der geschlossenen Bauweise beauftragt.
Das Gewerbegebiet Rossau eignet sich aufgrund der Lage sehr gut für die Installation und
den Ausbau von PV-Anlagen zur Energiegewinnung. Daher soll geprüft werden, ob bei neuen Verdichtungsmaßnahmen bzw. Aufstockungen bis zum Höchstmaß im Rahmen des
Bauansuchens eine PV-Anlage vorgeschrieben werden kann."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.11.2021 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
In ihrem E-Mail vom 15.12.2021 weist die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, darauf hin, dass die Prüfung der städtebaulichen Weiterentwicklung im Gewerbegebiet
Rossau Inhalt des Projektes "Standortoffensive Rossau" ist, welches sich in Ausschreibung befindet. Themen dieses zweijährigen Prozesses sind u. a. Verdichtung im Bestand, Aufwertung
des öffentlichen Raumes, Aufenthaltsqualität, klimafittes Wirtschaften und Mobilität. Die Möglichkeit einer Baudichteerhöhung wird ebenfalls analysiert und nach Ende des Projektes abschließend beurteilt. Voraussichtlich im Frühjahr 2024 wird der Gemeinderat über das Ergebnis informiert werden.
Zur Überlegung, ob im Zuge von Verdichtungsmaßnahmen die Installation einer PV-Anlage vorgeschrieben werden kann, berichtet die sachlich zuständige Mag.-Abt. III, Baurecht, dass es
derzeit in der Tiroler Bauordnung (TBO) keine Bestimmungen gibt, wonach die Baubehörde im
Zuge eines Bauverfahrens ohne Beantragung durch den/die GenehmigungswerberIn den Einbau
einer solchen Anlage vorschreiben kann.
In den vergangenen Jahren wurden im Zuge von Novellen zur TBO und zu den Technischen
Bauvorschriften sowohl höhere Standards in Bezug auf die Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als auch eine erweiterte Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen eingeführt.
So besteht seit 01.06.2013 die Verpflichtung, bei Neubauten, größeren Renovierungen, bewilligungspflichtigen Zubauten, Umbauten etc. einen Energieausweis als Teil der Einreichunterlagen
bei der Baubehörde vorzulegen. Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden
muss der/die BauwerberIn des Weiteren prüfen, ob der Einsatz von alternativen Energiesystemen sinnvoll ist. Ein Bauansuchen ist von der Baubehörde abzuweisen, wenn das Bauvorhaben
kein hocheffizientes alternatives Energiesystem vorsieht, obwohl einem solchen laut Prüfung der
Vorzug zu geben wäre.
Abschließend wird auf die Einführung der digitalen Energieausweisbank hingewiesen, welche
zur Erreichung der Klimaziele beitragen soll und vor allem dem Erhalt einer fundierten Datengrundlage dient. Damit wird ein tirolweiter Überblick über den Gebäudezustand sowie daraus
abzuleitender Maßnahmen in Bezug auf Energie- und Klimaziele möglich.
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