Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.231
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Frage 7:
Ist es richtig, dass es ursprünglich geplant war, dass bei den Linien 2 und 5 generell die sogenannte Doppeltraktion eingesetzt wird, und mit diesem Argument das
Projekt "Regionalbahn" beworben wurde?
Antwort:
Nein, es ist nicht richtig, dass generell Fahrzeuge in Doppeltraktion auf beiden Linien eingesetzt werden sollten. Es war der Wunsch der Eigentümervertreter, dass die Doppeltraktion im Hinblick auf Kapazitätserhöhungen mit
den neuen Fahrzeugen möglich sein sollte. Deshalb wurde bereits bei der
Anschaffung der ersten Garnituren 2005 darauf geachtet, dass die Bahnen
grundsätzlich doppeltraktionsfähig sind. Es war also bereits vor dem Planungsbeginn der Regionalbahn klar, dass es möglich sein sollte, gegebenenfalls zukünftig erforderliche Kapazitätserhöhungen mit Doppeltraktionsfahrzeugen abzudecken. In den Unterlagen zum Regionalbahnprojekt wurde
diese Möglichkeit im Hinblick auf eine mögliche Kapazitätserhöhung natürlich angeführt, sofern der Bedarf dafür entstehen sollte.
Die Haltestellen der Linien 2 und 5 sind jedenfalls für die Doppeltraktion geeignet. Grundsätzlich bemisst sich der Platzbedarf der Haltestellen aber
nicht nur an der Doppeltraktion sondern in vielen Fällen auch an der oft zeitgleichen Nutzung von Haltestellen durch mehrerer Bus- und Straßenbahnlinien.
Frage 8:
Wenn ja, warum wird die sogenannte Doppeltraktion nicht dementsprechend eingesetzt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 9:
Ist es richtig, dass die sogenannte Doppeltraktion in Wahrheit für Innsbruck überdimensioniert ist und es auch verkehrstechnisch Probleme gibt?
Antwort:
Nein. Nachdem die kritischen Kreuzungspunkte durch Anpassen der Schaltzeiten und Schaltpunkte der Verkehrslichtsignale an die größeren Fahrzeuglängen entschärft wurden, gibt es keine verkehrstechnischen Probleme.
Frage 10:
Wenn ja, welche verkehrstechnischen Probleme gibt es beim Einsatz der sogenannten Doppeltraktion?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Wie konkret kann ein/e StraßenbahnfahrerIn einer sogenannten Doppeltraktion
sicherheitstechnisch etc. kontrollieren, was in der angekoppelten Straßenbahn
passiert, zumal gegenständlich hauptsächlich Kinder und Jugendliche transportiert
werden?
Antwort:
Bei einer Doppeltraktion werden zwei eigenständige Bahnen über eine mechanische und elektrische Kupplung miteinander verbunden. So verfügen
beide Bahnen über eine identische Ausstattung auch im Hinblick auf die sicherheitstechnische Ausrüstung.
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