Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.251
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Zur Ausarbeitung eines straßenbautechnischen Einreich- und Detailprojekts bedarf es eines befugten Straßenplaners. Der Kostenrahmen für die Planungsleistungen kann auf Basis von Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte in der Stadt Innsbruck mit ca. € 50.000,-- zuzüglich
20 % MwSt. abgeschätzt werden. Die Vergabe der Planungsleistungen soll auf Basis einer unverbindlichen Preisanfrage an mindestens drei befugte Planungsbüros erfolgen.
Beirat für Großprojekte
In der Auslobung des Realisierungswettbewerbs wurde ein Kostenrahmen von rund € 4,5 Mio.
inklusive MwSt für die Oberflächengestaltung samt konstruktivem Aufbau, Möblierung und technischer Ausstattung, jedoch ohne allenfalls erforderliche Leitungsumlegungen und ohne Beleuchtungsausstattung vorgegeben. Die im Zuge des Wettbewerbsverfahrens von den BieterInnen beizubringende Kostenschätzung ergibt für das Siegerprojekt einen vorläufigen Kostenrahmen von € 3,48 Mio. exklusive MwSt. (bzw. € 4,18 Mio. inklusive MwSt.)
Konkret bedeutet das laut Vorlage, dass man nicht weiß, wie viel die Neugestaltung des Bozner
Platzes kosten wird. Dass man allenfalls erforderliche Leitungsumlegungen und die Beleuchtungsausstattung nicht in der Ausschreibung vorgegeben hat, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil, es liegt die Vermutung nahe, dass man das Projekt "Neugestaltung Bozner Platz" niedriger "kalkulierte", um einen dementsprechenden Beschluss herbeizuführen, vielleicht auch im
Wissen dessen, dass man mit den zusätzlichen Kosten für die Beleuchtungsausstattung und allenfalls Leitungsumlegungen die 5-Millionen-Euro-Marke überschritten hätte. Die Beiziehung eines externen Kostenbeirates wäre somit verpflichtend gewesen.
Frage 1:
Warum hat man im Rahmen der ohnehin umstrittenen Ausschreibung Kosten etc.
für die Beleuchtung und allenfalls Leitungsumlegungen nicht vorgegeben?
Antwort:
Es sollen Standard-Beleuchtungen zur Ausführung gelangen, welche im
Rahmen des "Besorgungsauftrages betreffend die öffentliche Beleuchtung
auf dem Gebiet der Stadt Innsbruck" durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) umgesetzt werden. Am Bozner Platz wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Leitungserneuerungen durchgeführt, welche
dem Gestaltungswettbewerb als Grundlage unterlegt wurden. Kleinräumige
Leitungsumlegungen werden erforderlich sein. Diese gehen zu Lasten des
jeweiligen Leitungsbetreibers und sind daher in den Neugestaltungskosten
der Stadt Innsbruck nicht enthalten.
Frage 2:
Werden die Beleuchtungsausstattung und allenfalls nötigen Leitungsumlegungen
ausgeschrieben, und wenn ja, wann erfolgt die Ausschreibung?
Antwort:
Es sollen Standard-Beleuchtungen zur Ausführung gelangen, welche über
die IKB bzw. von der IKB bezogen werden. Es ist vorgesehen, dass allenfalls
erforderliche Leitungsverlegungen im Zuge der Ausschreibung für die Neugestaltung des Bozner Platzes als eigene Leistungsobergruppe mit ausgeschrieben und von den jeweiligen Leitungsbetreibern beauftragt werden.
Frage 3:
Welches Budget (Höhe) ist für die allenfalls nötigen Leitungsumlegungen und Beleuchtungsausstattungen vorgesehen, und aus welchem Budgettopf werden diese
Kosten bedient?
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