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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.289

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3. Wie viele Starts wurden davon gemäß §5 Abs. l der Zivilflugplatz-Betriebsordnung
(ZFBO) bewilligt? (siehe Anhang)
4. Wie viele Starts wurden davon gemäß §5 Abs.2 der Zivilflugplatz-Betriebsordnung
(ZFBO) bewilligt? (siehe Anhang)
5. Tabellarische Aufstellung der Anzahl der Betriebszeiten-Überschreitungen für jeden
dieser 22 Tage
6. Angabe der planmäßigen Abflugzeiten und der tatsächlich Startzeiten bei jedem
einzelnen dieser Flüge, ebenso die Angabe des jeweiligen Zielflughafens.
7. Anzahl der Tage von den 22 Tagen, an denen die Betriebszeit eingehalten und an
denen die Betriebszeit nicht eingehalten wurde (in absoluten Zahlen und als
Prozentangabe)
8. Werden am Flughafen Innsbruck für verspätete Starts erhöhte Gebühren verrechnet?
9. Wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich dieses Gebühren?
10. Erfolgt diese Betriebszeiten-Überschreitung in Kenntnis und mit wohlwollender
Zustimmung durch den Aufsichtsrat?
11. Beabsichtigen Sie, an die Geschäftsführung, an den Betriebsrat der Tiroler
Flughafenbetriebsges.m.b.H und an den Aufsichtsrat im Sinne der Gesundheit der
betroffenen Bevölkerung heranzutreten mit dem Verlangen, die Einhaltung der
Betriebszeiten zu beachten und restriktiver durchzusetzen?
12. Beabsichtigen Sie, auf die Reiseveranstalter und Fluglinien einzuwirken, die
Betriebszeiten vorschriftsgemäß einzuhalten?
13. Gibt es gesundheitlich relevante Einwendungen gegen diese verspäteten Starts z.B.
für Kinder, ältere Personen oder Covid-infizierte geschwächte und in Quarantäne
befindliche Personen?

DI Manfred Roner