Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.75

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- 299 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B20, Igls, Bereich Zimmerwiese, Gp. 739/2, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
34.

MagIbk/43592/SP-FW-GS/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck,
Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anhang A), gemäß § 116 Abs. 1 in
Verbindung mit § 31c Abs. 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Ich möchte kurz ausführen, dass es sich hierbei um den Gesamtflächenplan für die Stadt Innsbruck handelt,
der dann digital vorliegen wird. Das ist ein
sehr großes Vorhaben, ähnlich wie damals
die Beschlussfassung über das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO). Sehr
viele Stellungnahmen werden eingehen, die
wir auch abzuarbeiten haben, bis wir dann
eine finale Version vorliegt.
Ich darf mich an dieser Stelle bei DIin Weidner für die großartige Vorbereitung bedanken und bei allen Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte, die bereit waren, den Flächenwidmungsplan auf den Weg zu schicken. Wir
werden uns damit noch öfter beschäftigen
und wahrscheinlich eine Klausur abhalten.
Ich bin schon gespannt, wie es weitergeht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck, Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller
rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der
Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anlage A), gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung
GR-Sitzung 24.03.2022

mit § 31c Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
35.

MagIbk/41723/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B26, Hötting-West, Bereich Speckweg 3, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Umlaufbeschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
vom 15.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B26, Hötting West, Bereich
Speckweg 3, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
36.

MagIbk/31223/SP-VO-SZ/1
Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus Hötting Ost, mit der die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf - Hötting St. Nikolaus geändert wird, gemäß
§§ 8, 11 und 13 SOG 2003

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind elf Stellungnahmen eingegangen.
Diese liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen sind im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten. Bei
drei Stellungnahmen war es erforderlich,
vertiefende Gutachten für die Überprüfung