Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.77
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- 301 -
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass die eingebrachten
Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B44 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, bei Stimmenthaltung von
Bgm.-Stellv. Lassenberger und GRin Dengg,
2 Stimmen:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ
und GERECHT, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-B44, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße, Fritz-PreglStraße, Egger-Lienz-Straße und AndreasHofer-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 85/ai, Nr. 85/ai1 und Nr. WIB22), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
39.
MagIbk/39413/SP-FW-SA/1
Flächenwidmungsplan Nr. SAF11, Saggen, Bereich Rennweg 41, Grundstücke .1227, 618/4
und 690/1, alle KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F11
eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
GR-Sitzung 24.03.2022
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachte Stellungnahme keine neuen
Aspekte hervorgebracht hat, die zu Planänderungen führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Flächenwidmungsplan Nr. SA-F11 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Der Flächenwidmungsplan Nr. SA-F11,
Saggen, Bereich Rennweg 41, Grundstücke .1227, 618/4 und 690/1, alle KG Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
40.
MagIbk/35147/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. AL-OE2.9, Arzl, Bereich Schönblickweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0)
gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Duftner, GR Buchacher
und GR Mag. Fritz, 3 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ, 14 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. AL-OE2.9, Arzl, Bereich
Schönblickweg (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016, wird beschlossen.