Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.116

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dass es begrenzt auf eine bestimmte Beziehungsgruppe ist, werden auch wir diesem
Antrag nicht zustimmen.
GR Appler: Ich war der guten Meinung,
dass man diesen Antrag mit dem späteren
Antrag der NEOS, ein Bundespaket zu
schließen, im Stadtsenat diskutiert. Jedoch
werden wir uns in Anbetracht der Diskussion diesem Antrag nicht anschließen, auch
wenn ich die Intention teile, dass wir in der
Sozialberatung noch eine Stufe besser werden sollen. Das Land Tirol wird auch bald
eine Hotline anbieten.
Ich bin der Meinung, dass wir ganz viel vernetzen müssen, und ich gebe zu, dass ich
die genaue Definition in diesem Kontext so
nicht gelesen oder wahrgenommen habe,
da ich davon ausgegangen bin, dass diese
Beratungsstelle sehr wohl für alle BürgerInnen, mit Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck, gedacht ist. Wie gesagt, ich teile
zwar die Intention, aber nicht die Richtung.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT, FRITZ und GR Schmidt, 10 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird
abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT, FRITZ und GR Schmidt, 10 Stimmen):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.12.2022 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalte nach abgelehnt.
41.11 MagIbk/41563/GfGR-AT/226/2022
Schutzwege/FußgängerInnenübergänge, Ausstattung mit Lichtpunkten (GRin Dengg)
GRin Dengg: Ich glaube, dieser Prüfantrag
ist selbstredend. Daher ersuche ich, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
GR Lukovic, BA MA MA: Vielleicht habe
ich es nicht mitbekommen, aber sonst ersuche ich, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbständigen
Erledigung zuzuweisen.
GR-Sitzung 25.01.2023

GR Mag. Krackl: Für Innsbruck (FI) stimmt
der Annahme zu, da der Auftrag so formuliert ist, dass es ein Prüfantrag ist. Das
heißt, die zuständigen Ämter werden beauftragt zu prüfen, welche Schutzwege und
FußgängerInnenübergänge im Stadtgebiet
durch eine Verbesserung der Beleuchtungssituation sicher gemacht werden können.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
7 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird
abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.12.2022 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalte nach angenommen.
41.12 MagIbk/41563/GfGR-AT/227/2022
Stadtmagistrat Innsbruck, Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen
(GR Kunst)
GR Kunst: Da ich nicht weiß, ob Herr Bürgermeister die Empfehlungen der Kontrollabteilung umsetzt, habe ich einen Antrag zusammengestellt, was gemäß den
Kontrollberichten festgestellt wurde, und
zwar, dass es Ungereimtheiten bei den
Nachzahlungen von Personenzulagen usw.
gibt.
Ich bitte darum, dass man das nochmals
überprüft, denn es kann nicht sein, dass
eine bestimmte Person eine Nachzahlung
von über sieben Jahren im Zeitraum von
2012 – 2019 bekommt, während eine andere Person mit denselben Umständen
diese Zulage nur drei Jahre nachbezahlt bekommt, da man sie im Jahr 2003 aufgrund
eines technischen Fehlers eingestellt hat.
Mit diesem Antrag möchte ich das Ganze
einerseits noch einmal überprüfen lassen
und, dass Herr Bürgermeister den Zustand
wieder so herstellt, wie es die Kontrollabteilung empfiehlt. Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ganz kurz zur
Erläuterung: Dieser Fall ist den Stadtsenatsmitgliedern bereits bekannt, da er dort