Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.127

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 118 -

€ 2.200,--, und zahlt für seine aktuell bezogene, 35 m² große Wohnung eine Bruttomonatsmiete von € 600,--. Er kann dafür aber
weder Mietzins- noch Wohnbeihilfe in Anspruch nehmen.
Frau Beispiel ist Handelsangestellte, auch
alleinstehend und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen - wieder ein Jahreszwölftel - von € 1.900,--, und zahlt für ihre
aktuell bezogene, 30 m² große Wohnung
eine Bruttomonatsmiete von € 700,--. Auch
sie ist weder mietzins- noch wohnbeihilfenberechtigt. Das heißt, in diesem Punkt sind
beide gleichgestellt.
Beide konnten bisher noch keine Stadtwohnung beantragen. Dank der zweiten Vormerkliste verhält es sich jetzt aber so, dass
sich immerhin Herr Mustermann für eine
Stadtwohnung vormerken lassen kann, da
gemäß der neu beschlossenen Vormerkund Vergaberichtlinien nun diese Vormerkungsmöglichkeit besteht.
Wenn 70 % des Einkommens die Wohnbauförderungsgrenze überschreitet, kann er um
eine Vormerkung ansuchen, wenn die Miete
€ 600,--, also 25 % des Haushaltseinkommens, übersteigt. Das ist hier der Fall.
Frau Beispiel befindet sich hingegen unterhalb dieser Schwelle, also minus 30 % der
Wohnbauförderungsgrenze. Das heißt, sie
könnte nur auf die erste Vormerk- und
Vergabeliste. Das wiederum bedeutet, dass
sie zu wenig verdient - obwohl sie zudem
eine höhere Miete für eine kleinere Wohnung bezahlen muss -, um den Anspruch zu
haben, sich für eine Stadtwohnung vormerken zu lassen.
Damit verhält es sich dann so, dass Frau
Beispiel einerseits zu viel verdient, um auf
die erste Vormerkliste zu kommen, und zu
wenig, um es auf die zweite Vormerkliste zu
schaffen.
Wir gönnen Herrn Mustermann natürlich die
Stadtwohnung, aber wir sind genauso der
Meinung, dass auch Frau Beispiel mit einer
Stadtwohnung beglückt werden sollte. Es
geht in diesem Antrag darum, diese grobe
Ungleichbehandlung - die unter der jetzigen
Beschlusslage besteht - einfach auszubügeln und ersuche daher, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR-Sitzung 25.01.2023

GR Mag. Krackl: Natürlich verstehen wir
den Ansatz dieses Antrages - von dem her
vielen Dank für das Einbringen, aber wir
werden ihn nicht unterstützen.
GRin Bex, BSc: Wie auch schon in diversen
Wohnworkshops der Stadt Innsbruck hingewiesen wurde, wird, aufgrund dieser Bedenken der Ungleichbehandlung, von unseren
Fachämtern und den ExpertInnen des Hauses momentan eine rechtliche Prüfung erstellt.
Das war auch ein ganz starkes Thema für
alle Beteiligten in den Freitagsrunden, zu
denen uns Herr Bürgermeister wieder eingeladen hat. Wir sprechen uns dafür aus,
dass es unbedingt eine Stellungnahme der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, braucht
und wir der Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zustimmen
werden.
GRin Maga Duftner: Ich möchte Stimmenthaltung für die Fraktion Lebenswertes Innsbruck (LI) ankündigen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von LI, 3 Stimmen; gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 12 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird
abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenhaltung
von SPÖ, 4 Stimmen; gegen GRÜNE und
ALI, 8 Stimmen):
Der von GR Onay in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2022 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
41.23 MagIbk/41563/GfGR-AT/238/2022
Taubenschlag im Olympischen
Dorf, Lösung des Kotproblems
(GR Onay)
GR Steixner: An dieser Stelle möchte ich
mich, und auch stellvertretend für GR Onay
und für die Alternative Liste Innsbruck, bei
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
für die Zusammenarbeit und dafür, dass wir