Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.148
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(zu Punkt 10.)
Redezeitvorschlag für Gemeinderat vom 25. Jänner 2023
Die Klubobleute der Gemeinderatsklubs haben sich auf nachstehende Redezeitbeschränkung
verständigt. Herr Bürgermeister wird ersucht, diesen Vorschlag dem Gemeinderat zur
Kenntnis zu bringen und ggf. darüber abstimmen zu lassen:
TOP
GRÜNE
TOP 2
08:15
TOP 4-7
29:03
TOP 9-10 33:12
FPÖ
FI
ÖVP SPÖ
LI
NEOS FRITZ GI
TSB
ALI
BS
08:15 08:15 07:30 06:00 02:15 04:30 03:45 03:45 03:00 03:45 00:45
29:03 29:03 25:54 19:36 16:27 13:18 10:09 10:09 07:00 10:09 10:09
33:12 33:12 29:36 22:24 18:48 15:12 11:36 11:36 08:00 11:36 11:36
•
Für Top 2) Aktuelle Stunde ist eine Stunde Redezeit gemäß GO § 16(4) vorgesehen.
50% der Redezeit sind zu gleichen Teilen den 10 Gemeinderatsparteien (lt. IWO)
zuzuweisen. Die restliche Zeit wird durch die Anzahl der 40 Mandatare dividiert und
im Verhältnis zur Anzahl der Mandatare aufgeteilt.
•
Für TOP 4-7 STS und Ausschüsse werden dreieinhalb Stunden als Gesamtredezeit
festgelegt. Die Anträge (Top 9-10) erhalten eine Gesamtredezeit von vier Stunden.
Bei einer allfälligen Eröffnung von Debatten ist keine Redezeitbeschränkung
vorgesehen.
•
Mit Ausnahme der Aktuellen Stunde erfolgen die Redezeitaufteilungen wie folgt: 40%
der vereinbarten Redezeit werden zu gleichen Teilen den 12 Fraktionen im
Gemeinderat zugeteilt. Die verbleibenden 60% der Redezeit werden im Verhältnis zur
Anzahl der Mandatare aufgeteilt.
•
Durch die Koppelung von ÖVP und TSB wird dem Seniorenbund die Sockelzeit
zugeschlagen, die Redezeit als Mandatar hingegen dem Klub der ÖVP. Daher kann
der Seniorenbund auch die Redezeit der ÖVP konsumieren.
•
Fehlt oder verlässt ein Mitglied von Lebenswertes Innsbruck den Gemeinderat
während der Sitzung, wird die verbleibende Zeit (ohne Sockelzeit) anteilig den
Grünen zugeschlagen [(noch vorhandene Gesamtzeit-Sockelzeit)/3 = anteilige Zeit
pro Mandatar*in]. Bei Bernhard Schmidt wird dasselbe Verfahren zugunsten der FPÖ
angewendet.
•
Die Berichterstattungen der Ausschussvorsitzenden sowie des Bürgermeisters fallen sofern zum gegebenen Tagesordnungspunkt eine Redezeitbeschränkung vorliegt nicht unter die Redezeitbeschränkung.
•
Pro Debatte unter den Tagesordnungspunkten 9) sowie 10) gibt es eine
Sonderredezeit für die/den Ressortführende/n von 2 Minuten. Sollte die Redezeit für
eine Fraktion unter den o.a. Tagesordnungspunkten bereits erschöpft sein, erhält
der/die jeweilige Antragssteller*in 1,5 Minuten, um den eigenen Antrag zumindest
referieren zu können.
Vorschlag Redezeit GR 25.01.2023
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