Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.250

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(zu Punkt 44.2)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 19.01.2023

Arbeiterkammer Tirol (AK), Projekt Seehof, Hungerburg, ablehnender Baubescheid;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/2/2023;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 18.01.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen haben am 18.01.2023 folgende dringende Anfrage
eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte am 12.01.2023
wurde unter Punkt "Allfälliges" von Amtsvorstand DI Dr. Andexlinger über die Abweisung des
Bauansuchens der AK Tirol, Zubau "Seehof" mündlich berichtet. Als Grund der Ablehnung
wurde die Bestimmung des § 18 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung (TBO) 2022 angeführt, der
geplante Zubau würde eine Beeinträchtigung des Ortsbildes bewirken. § 18 Abs. 3 TBO lautet:
"Das Äußere von baulichen Anlagen ist weiters so zu gestalten, dass im Hinblick auf deren
Einbindung in die Umgebung das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird."
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen dringend ersucht:

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Frage 1:

Wie viele Bauansuchen wurden in der Gemeinderatsperiode 2012 - 2018 aufgrund
der Vorgängerbestimmung des nunmehrigen § 18 Abs. 3 TBO 2022, des § 17
Abs. 3 TBO 2012, abgelehnt? Bitte um Angabe der einzelnen Vorhaben und der
konkreten Umstände, welche jeweils als Gefährdung bzw. Beeinträchtigung des
Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes angesehen wurden.

Antwort:

Bei der Baubehörde der Stadtgemeinde Innsbruck wurden in den letzten
10 Jahren durchschnittlich etwas über 600 Bauansuchen jährlich eingebracht.
Wie viele bzw. welche konkreten Bauansuchen davon aufgrund erheblicher
Beeinträchtigung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes abgewiesen
wurden, kann mangels Volltextsuche im verwendeten Aktenbearbeitungsprogramm nicht beantwortet werden bzw. wäre die Beantwortung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331 , www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG , BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330 , UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe