Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.266
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(zu Punkt 45.5)
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 11.01.2023
Stadt Innsbruck, Liquiditätsplanung, Zahlungsmittelreserven;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/118/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 15.12.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 15.12.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Gemäß § 65 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat die Stadt ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Die Stadt hat zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes, soweit
es die finanzielle Lage gestattet, eine Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen anzulegen. Zahlungsmittelreserven sind gegebenenfalls nach ihrer Zweckbestimmung
auszuweisen und ertragsbringend, sicher und bei Bedarf greifbar anzulegen und dürfen nur
für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
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Frage 1:
Können Sie als für Finanzen zuständiger Bürgermeister der Stadt Innsbruck garantieren, dass die Zahlungsfähigkeit der Stadt Innsbruck durch eine angemessene
Liquiditätsplanung sichergestellt ist?
Antwort:
Die Liquiditätsplanung erfolgt nach Maßgabe des § 65 IStR.
Frage 2:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
-
Frage 3:
Hat die Stadt Innsbruck zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes eine Zahlungsmittelreserve für allgemeine
Haushaltsrücklagen zurückgelegt?
Antwort:
Zum Stichtag 31.12.2021 bestand keine Zahlungsmittelreserve für allgemeine
Haushaltsrücklagen, aber es bestanden Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Haushaltsrücklagen in einer Gesamthöhe von € 12.966.896,22.
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