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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.281

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RVS 05.04.31:
Zeitweiser Gelbblinkbetrieb
Grundsätzlich sind VLSA Tag und Nacht in Vollbetrieb zu halten. In verkehrsschwachen Zeiten darf nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der
zur Errichtung der VLSA führte, entfällt und eingehend geprüft wird, ob auch
bei Gelbblinkbetrieb ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist. In einem zusammenhängenden Verkehrsgebiet sollten die Abschaltzeiten einheitlich erfolgen.
Auf zeitweisen Gelbblinkbetrieb soll verzichtet werden bei:










Aus Verkehrssicherheitsgründen errichteten VLSA;
Weitläufigen Kreuzungen;
Mehr als vier Einmündungen;
Ungünstigen Sichtverhältnissen;
Mehr als einem Fahrstreifen (links, gerade, rechts) für eine Relation der
benachrangten Einmündung;
Kreuzungen, an denen die Wartepflicht und die Vorrangverhältnisse
nicht im Einklang mit den baulichen Gegebenheiten stehen;
Kreuzungen, an denen die Stetigkeit des Vorrangs unterbrochen wird;
Kreuzungen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über
60 km/h;
Verkehrsabhängigen VLSA – Steuerungen und während der Betriebszeiten von ÖPNV ohne Vorrang.

Es wird hingewiesen, dass durch Reduktion der Fahrgeschwindigkeit an bestimmten Kreuzungen der Bedarf von Verkehrslichtsignalanlagen nicht mehr
erforderlich sein könnte oder durch Maßnahmen ersetzt werden könnte, welche den Fußverkehr generell bevorzugen. Derartige Maßnahmen wären unsignalisierte Schutzwege mit (sofern möglich auch ohne) Schutzweg, Gehsteigdurchziehungen etc.
Übersicht für Innsbruck:
Von den 136 signalgeregelten Kreuzungen (120 Hauptknoten, 16 Teilknoten)
im Stadtgebiet Innsbruck haben der überwiegende Teil (98 Stück) mehrere
Fahrstreifen aus einer Richtung auf einen Schutzweg, weshalb ein "Gelb Blinken" Betrieb laut RVS 03.02.12 für diese ausgeschlossen wird. Bei den verbleibenden Anlagen gibt es Bedarfsanlagen für den öffentlichen Verkehr
(9 Stück), welche zum Teil als unvollständige Signalfolge realisiert sind oder
nur bei Bedarf aktiviert werden; Anlagen, an denen keine ausreichende Sicht
(4 Stück) hergestellt werden kann; Lichtsignalanlagen im Bereich der Straßenbahn (7 Stück) und Anlagen an stark befahrenen, weitläufigen Kreuzungen sowie Landesstraßen (7 Stück).
Die restlichen 11 Kreuzungen im Stadtgebiet sind mit Bedarfsanlagen für den
Rad- und Fußverkehr ausgestattet und verfügen über eine vollverkehrsabhängige Steuerung mit einem kurzen Umlauf, um eine sichere, effiziente und
den Gegebenheiten angepasste Regelung zu realisieren.

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