Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.36

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schaffen, in welcher Kinder und Erwachsene auf den Straßen sein dürfen. Schade,
dass uns das nicht gelungen ist.

Bezüglich des Antrages des Stadtsenates
vom 14.12.2022 möchte ich hier einen Abänderungsantrag einbringen:

GRin Dengg: Ich war heute sehr irritiert, als
StRin Mag.a Schwarzl meinte, eine Beute
fangen zu müssen. Ich bin seit 22 Jahren im
Gemeinderat, aber ich möchte bitte nicht als
Beutefängerin gesehen werden.

Der Gemeinderat möge beschließen,

Ich bin sehr viel mit dem Auto unterwegs
und stehe auch dazu. Aber über 30 km/h zu
fahren ist in Innsbruck nahezu ein Ding der
Unmöglichkeit, beispielsweise gerade entlang des Herzog-Otto-Ufers. Dort sind ab
dem Innrain 10 bis 12 km/h Standard meistens der Straßenbahn geschuldet.
Wenn Ihr also jedem Autofahrer garantieren
könnt auch wirklich mit 30 km/h unterwegs
sein zu können, wäre das auf alle Fälle etwas Anderes.
In den letzten Jahren habe ich etwas gelernt. Komischerweise aber nicht durch
StRin Mag.a Schwarzl, sondern vielmehr
durch Bgm. Willi. Dieses AutofahrerBashing, welches seit seinem Amtsantritt in
der Stadt Innsbruck vorherrscht, hat es davor noch nie gegeben. Mittlerweile müsste
sich fast schon jeder Autofahrer entschuldigen.
Bezüglich Schulstraßen kann ich Dich,
GRin Mag.a Klingler-Newesely, aber eines
Besseren belehren, und zwar in der Angerzellgasse. Hier verstehe ich die Verkehrserziehung von StRin Mag.a Schwarzl beispielsweise nicht. Wir haben früher noch gelernt
den Gehsteig zu benützen, heute ist es umgekehrt. Der Gehsteig ist leer und die Kinder gehen stattdessen auf der Straße.
Vor der Volksschule Innere Stadt beispielsweise wären wohlgemerkt 15 km/h erlaubt.
Nur, kommt man als Autofahrer zwischen
07:30 Uhr und 08:00 Uhr dort an, man muss
sich zuerst vor der dort stehenden Polizeistreife rechtfertigen, dass man in die Garage fahren darf, da kurz vor acht die Kinder
auf der Straße zur Schule laufen - das ist
die Lage in der Angerzellgasse. Mit dem
Auto fährt man dort wie auf rohen Eiern.
Diese Verkehrserziehung verstehe ich nicht
und dass diese auch noch von manch einem gut geheißen wird, entzieht sich meiner
Kenntnis.

GR-Sitzung 25.01.2023

der zweite Absatz des Beschlusstextes wird
wie folgt geändert:
Den restlichen Vorschlägen der "Arbeitsgruppe Tempo-30" gemäß vorliegender
Matrix vom 11.11.2022 und vorliegender
"Übersichtskarte der Mag. Abt. III, Tiefbau Planung, vom 03.08.2022, wird NICHT zugestimmt."
Dengg, Lassenberger, Federspiel, Klaus,
Denz, Deborah und Kunst, alle eigenhändig
Mit der Begründung, dass der zweite Absatz
des Beschlusstextes in seiner Ausformulierung miteinschließt, dass die vier ausgenommenen Straßenzüge bei Zustimmung
als beschlossen gelten. Da es aber im ersten Absatz zur Ablehnung kommen kann,
würde man diese Ablehnung im zweiten Absatz bei Zustimmung aufheben. Es ist deshalb ratsam, im zweiten Absatz nur über
den Rest der Straßenzüge (ausgenommen
der vier Straßenzüge des ersten Absatzes)
abzustimmen.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ – Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Der Antrag
wurde in meinem Namen gestellt und ich
werde die Sache später bei der Abstimmung erklären.
StRin Mag.a Schwarzl: Es gäbe hier inhaltlich noch viel zu sagen, aber ich möchte auf
die Wortmeldung von StRin Mag.a OppitzPlörer eingehen. Und zwar werden wir von
Dir immer als hervorragende GeschichtenerzählerInnen bezeichnet. Ich wage jedoch
zu behaupten, dass Du uns in nichts nachstehst.
Dir zufolge wurde die Mehrheit angeblich
dadurch verschreckt, weil die flächendeckende 30-km/h-Beschränkung medial kolportiert wurde. Diesbezüglich darf ich Euch
kurz an Euren eigenen Abänderungsantrag
erinnern, der unter Punkt 4. wie folgt lautet:
"Basierend auf dieser Beschlussfassung
über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, soll
der Verordnungsentwurf für eine flächendeckende 30-km/h-Beschränkung abseits von