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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.70

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- 61 -

Unter dem Strich sagt es mir aber, dass die
Möglichkeit in der Stadt Innsbruck Subventionen zu beantragen, also einen Förderantrag auszufüllen, gelinde gesagt indiskutabel ist. Das ist alles technisch so kompliziert. In meiner Eigenschaft als Kulturausschuss-Vorsitzende lese ich hunderte Subventionsansuchen jedes Jahr. Wenn ich mir
so ein Formular von A bis Z durchlese,
denke ich mir: Hut ab vor allen, die es
schaffen, alles unfallfrei auszufüllen.
Wahrscheinlich bin ich nicht die Dümmste.
Ich sehe viele solche Formulare, würde
aber trotzdem grandios daran scheitern.
Das kann ich Euch schriftlich geben. Ich appelliere wieder: Bitte lasst uns in den entsprechenden Ämtern und mit den entsprechenden KollegInnen daran arbeiten, die
Formulare so kompliziert wie nötig, um einen ordentlichen Umgang mit dem Steuergeld sicherzustellen, aber so einfach wie
nur möglich zu machen. Das ist ein Gebot
der Stunde. Wir brauchen überhaupt nicht
von BürgerInnenfreundlichkeit zu reden, solange wir zum Beantragen von egal wie wenig oder wie viel Geld von der öffentlichen
Hand solche Formulare ausgeben.
Bgm. Willi: Wir werden dem nachgehen,
aber heute bitte ich wirklich darum, dass wir
abstimmen. Ausbezahlt wird das Geld erst,
wenn alles passt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Denz wegen Befangenheit,
1 Stimme; gegen FPÖ, GERECHT und
GR Schmidt, 8 Stimmen):
Der Antrag des Kulturausschusses (Seite
58) wird angenommen.
22.20 Maglbk/40265/SUB-KU/2
UND-Heft, Jahressubvention
GR Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 17.01.2023,
in

dem UND-Heft eine Jahressubvention in
Höhe von € 19.195,48 zu genehmigen.
GR Kunst: In den Statuten im Vereinsregisterauszug steht:
"Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den
Verein nach außen zu vertreten. Bei
Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von
€ 2.000,-- ist jedes Vorstandsmitglied alleine
zeichnungsberechtigt."
GR-Sitzung 25.01.2023

Für mich ist das ein Rechtsgeschäft.
"Ab diesem Betrag gilt das Vier-Augen-Prinzip."
Bei allem, was über dem Betrag von
€ 2.000,-- liegt, müsste eine zweite Zeichnung vorhanden sein. Hier ist aber nur die
Zeichnung der Obfrau vorhanden. Da es
aber mehr als € 2.000,-- sind, müsste gemäß der eigenen Statuten ein zweites Vorstandsmitglied unterschreiben.
Bgm. Willi: Ich sehe es nicht so, dass das
ein Rechtsgeschäft ist, sondern es ist ein
Antrag. Es ist ein Subventionsantrag mit der
Bitte um Geld. Das ist nicht zweiseitig, sondern wird einseitig geschickt. Wir entscheiden dann, ob Geld ausbezahlt wird oder
nicht. Ein Rechtsgeschäft als solches ist es
nicht.
GR Kunst: Ich bitte das zu klären.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Lukovic, BA MA MA, 1 Stimme; gegen GR Schmidt, 1 Stimme):
Der Antrag des Kulturausschusses
(Seite 61) wird genehmigt.
22.28 Maglbk/41037/SUB-KU/3
Plattform mobile Kulturinitiativen,
Alles Gute Festival
GRin Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 17.01.2023,
der Plattform mobile Kulturinitiativen für das
Alles Gute Festival eine Subvention in Höhe
von € 25.000,-- zu genehmigen.
Das ist nun der zweite Antrag, auf den
GR Kunst vorher hingewiesen hat. Es gibt
hier dasselbe Problem mit dem Hochladen
der Ausweise. Laut Bgm. Willi soll das Geld
erst ausgezahlt werden, wenn die Unterschriften vorliegen.
GR Kunst: In diesem Antrag gibt es noch
einen Fehler. Da fehlt sogar der Upload des
zweiten Ausweises, nämlich der des Obmannes.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Schmidt, 8 Stimmen):
Der Antrag des Kulturausschusses
(Seite 61) wird genehmigt.