Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.203
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
GEMEINDERATSFRAKTION
D E U N BESTEC H LICH E N
GERECHTES INNSBRUCK
vww gerechtes-i n n s ruck at
Rathat.s- r-.-1mia-T1,�es1en -Straße �a A·6020 lrPsDfuck
(zu Punkt 50.15)
Stadtmag istrat Innsbruck
eingelangt am
n" 3
l: t" 6 R-AT /.l/-?/7.fYZ J
J „
• ,n L 5. an. : .1!
Geschäftss!elle für Gemeinderal und"S!adlsenal
Innsbruck, am 25.01.2023
PRÜFANTRAG
SpaNariante Stopp und Neugestaltung Bozner Platz
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge beschließen,
der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
a) wie man das derzeitige Projekt Neugestaltung Bozner Platz aufgrund zu er
wartender massiver Kostensteigerung stoppen kann, um bestmöglich finanziel
len Schaden von den lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abzu
wenden.
b) ob der Vorschlag der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck bzgl. Neu
gestaltung des Bozner Platzes als kostengünstige Sparvariante mit dem vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossenen Budget in der Höhe von 5 Mil
lionen Euro umsetzbar und in eine Neuplanung des Bozner Platzes integrierbar
ist
Begründung: Punkt a)
Seit Wochen, wenn nicht Monaten, ist bekannt, dass die geplanten Kosten für die
Neugestaltung des Bozner Platzes in der Höhe von 5 Millionen Euro nicht eingehalten
werden können, außer man reduziert die Neugestaltung des Bozner Platzes auf ein
Minimum des Siegerprojektes des ursprünglich sogar stadtrechtswidrig erfolgten Ar
chitekturwettbewerbes.
Eine derartige Reduktion der planerischen Neugestaltung des Bozner Platzes stellt
natür1ich auch eine massive Kostensteigerung dar. Auch entspricht selbige nicht dem
Ergebnis des Architekturwettbewerbes, und daher müsste die Neugestaltung des
Bozner Platzes ohnehin vom Gemeinderat neu beschlossen werden. Ebenso ist nicht
auszuschließen, dass die bereits erhaltene Fördersumme in der Höhe von €
2.400.000 aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2022 nicht wieder zurückge
zahlt werden muss, zumal der Bürgermeister in seiner Anfragebeantwortung (Zahl
Maglbk/41 563/GfGR-AF/1 1 9/2022) auf eine Anfrage der Gemeinderatsfraktion Ge
rechtes Innsbruck wortwörtlich mitteilte, dass die Investitionskosten und Förder
prozen"tsätze in den Förderanträgen nach dem Prinzip der kaufmännischen
Vorsicht angegeben wurden, um das Risiko für alffä/liqe Rückzahlungen zu mi
nimieren.
Das derzeitige Projekt Neugestaltung Bozner Platz ist daher aufgrund der zu erwar
tenden massiven Kostensteigerung zu stoppen. Wie man das aktuelle Projekt stop
pen kann, um bestmöglich finanziellen Schaden von den lnnsbrucker Steuerzahlerin
nen und Steuerzahlern abzuwenden. Selbstverständlich unter Berücksichtigung des-