Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.236

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queren. FußgängerInnen befinden sich bei der Querung der Michael-Gaismair-Straße in diesem Bereich auf einem Gehsteig und genießen absoluten
und uneingeschränkten Vorrang gegenüber dem übrigen Verkehr. Auf einem
Gehsteig können keine Schutzwege verordnet werden.
Frage 2:

Warum wurde beim Schulcampus Wilten in der Michael-Gaismair-Straße kein Hinweis auf einen Schulweg errichtet?

Antwort:

Im gesamten Stadtgebiet von Innsbruck gibt es im öffentlichen Straßenraum
keine "Hinweise" auf Schulwege. Wenn damit das Verkehrszeichen "Kinder"
gemeint sein soll, ist ein solches in der Michael-Gaismair-Straße unmittelbar
bei der Schule aufgestellt.

Frage 3:

Warum wurde in der Michael-Gaismair-Straße beim Schulcampus die Tempo-30Zone nicht ausreichend gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit der Schülerlnnen am Campus bestmöglich zu gewährleisten?

Antwort:

Die Tempo-30-Zone ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrekt beschildert.
Die Verkehrszeichen sind an den Einfahrten (wo Kfz einfahren dürfen) angebracht. Von der Leopoldstraße darf mit Kfz nicht in die Michael-GaismairStraße eingefahren werden (Einfahrt verboten).
Sobald es die Witterung zulässt, werden auch auf der Straße 30er-Symbole
markiert.

Frage 4:

Warum wurde der Kreuzungsbereich Ilse-Brüll-Gasse/Edith-Stein-Weg/MichaelGaismair-Straße gepflastert und wie viel hat diese Pflasterung konkret gekostet?

Antwort:

Der Bereich wurde gepflastert, um hervorzuheben, dass es sich um einen
Gehsteig bzw. eine Gehsteigdurchziehung und nicht um eine Fahrbahn handelt. Die Kosten für die Pflasterung belaufen sich auf rund € 130.000,--. Die
westliche Gehsteigdurchziehung an der Leopoldstraße wird nach notwendigen Restarbeiten der Leitungsbetreiber und Abklingen der Setzungen ebenfalls gepflastert.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 3

2h

20 min