Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.263

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(zu Punkt 53.9)

NEOS Innsbruck, 23.02 .2023 DKN

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

L 1 ~eb. 2023

lf /1R-A F/.?H?OZ3

NEOS

Geschäflsslelle für Gemeniaerat und Stadtsenat

Städtische Pflichtschulen, indexierte Einkommensgrenzen
für Ermäßigungen bei der schulischen Nachmittagsbetreuung, Durchführung der Abrechnung
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely richtet hiermit an den Bürgermeister
gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehende

ANFRAGE

betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt:

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage Maglbk/54511/GfGRAF/4/2023 und habe dazu folgende Nachfrage:
Zu Frage/Antwort 3) Wie lässt sich die Umstellung auf die neue Tarifberechnung der
Betreuungsbeiträge mit dem gegebenen Verrechnungssystem seit Schulbeginn
durchführen?
Die Änderung der Einkommensgrenzen wird nicht in der Kinderverwaltungssoftware erfasst.
Wenn die Änderung der Einkommensgrenzen in der Kinderverwaltungssoftware nicht
erfasst wird, wo wird diese dann erfasst?
Wie oder an welcher Stelle kann diese mehrteilige Abrechnung seit Schulbeginn gelingen , indem die Betreuungsbeiträge nach indexierten Einkommensgrenzen ermäßigt und die Essensbeiträge ungestaffelt verrechnet werden?
Hat sich die Stelle, die die Abrechnung durchführt, durch die Einführung der indexierten Einkommensgrenzen seit Schulbeginn geändert?

Ich b danke mich im

oraus für die Beantwortung der Fragen.

y

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