Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.272
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(zu Punkt 54.3)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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L 3 Feb ~023
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Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 23.02.2023
Antrag
Betreff: Wiedereinführung einer städtischen Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag der
Hauptwohnsitzmeldung
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck werden damit beauftragt, ein Modell für die
Wiedereinführung einer städtischen Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag der Hauptwohnsitzmeldung
auszuarbeiten, die solange nur von städtischer Seite jedoch maximal für zwei Jahre ausbezahlt wird,
bis die Bezieher:innen theoretisch in die gemeinsame Mietzinsbeihilfe von Stadt und Land fallen
würden. Die städtische Mietzinsbeihilfe in den ersten zwei Jahren ab der erstmaligen
Hauptwohnsitzmeldung muss dabei so gestaltet sein, dass in Summe ein positives Delta zwischen der
jährlich ausbezahlten Mietzinsbeihilfe pro Person und den der Stadt zusätzlich zugewiesenen
Bundesmittel jährlich pro Hauptwohnsitzmeldung entsteht.
Begründung:
Wie schon in mehreren Anträgen der lnnsbrucker Grünen ausgeführt, ergibt es weder für die Stadt
noch für die Bewohner:innen lnnsbrucks einen Sinn, den Bezug der Mietzinsbeihilfe mit einer
Wartefrist zu versehen. Die Stadt verliert seit der Einführung dieser Wartefrist immer mehr
Hauptwohnsitzmeldungen trotz steigender Eintwohner:innenzahl, die Mietpreise haben sich seit der
Einführung auch nicht nach unten entwickelt und einzig die finanzielle Lage der lnnsbrucker:innen
wurde dadurch verschlechtert - gerade für schon prekär lebende Menschen immens. Aktuell kommen
nun auch noch die Energie- und Teuerungskrise hinzu, die die Lebenskosten immer weiter nach oben
treiben.
Einzig ergibt die Wartefrist aus parteipolitischen Gründen vermeintlich Sinn, wenn davon ausgegangen
wird, dass Student:innen vor allem grün wählen - ein Umstand, der so nicht stimmt, wie man diversen
Nachwahlbefragungen oder der ÖH-Wahl entnehmen kann. Dass eine solche Motivation vorherrscht,
sich gegen die Abschaffung der Wartefrist auszusprechen, wurde von politischen Vertreter:innen in
vergangenen Debatten zu ähnlich gelagerten Anträgen offen zugegeben.
Dies stellt unserer Meinung nach einen Skandal in zweierlei Hinsicht dar: Zum einen gibt es den
finanziellen Skandal, da eine finanzielle Schlechterstellung der Stadt und ihrer Bewohner:innen in
Kauf genommen wird, nur um vermeintlich den Grünen zu schaden. Zum anderen gibt es den
Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6020 Innsbruck