Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.37
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der letzten Debatte gesagt hat, dass da
eigentlich der Bund am Zug wäre.
Unsererseits werden alle Bemühungen in
diese Richtung unterstützt, sowohl was die
Geschwindigkeitsreduktion auf Autobahnen
und Landesstraßen betrifft, als auch jene im
Ortsgebiet, weil es nicht nur sicherer, leiser
und rücksichtsvoller ist, sondern auch Platz
macht für die ganz offensichtlich boomenden umweltschonenden Mobilitätsformen.
Wir werden heute den Punkt ablehnen, bei
dem die wunderbare Arbeit der Ämter, für
die ich mich nochmals bedanken möchte,
als gesamthafte Version abgelehnt wird.
Aber selbstverständlich werden wir den einzelnen Punkten, die es geschafft haben,
dass ein Ermittlungsverfahren gestartet
wird, zustimmen. Das gilt natürlich auch für
den später kommenden Antrag von
GR Buchacher betreffend Einführung eines
Tempolimits vor Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich werde die
einzelnen Punkte getrennt abstimmen lassen, weil sie sich aus meiner Sicht gegenseitig ausschließen würden.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
TSB und GERECHT, 14 Stimmen):
Der Punkt 1. des Antrages des Stadtsenates (Seite 160) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, LI,
SPÖ, NEOS, ALI und GR Schmidt, 18 Stimmen):
Dem Punkt 2. des Antrages des Stadtsenates (Seite 160) wird Folge geleistet.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
TSB, GERECHT und GR Schmidt, 15 Stimmen):
Der Punkt 3. des Antrages des Stadtsenates (Seite 160) wird angenommen.
20.
Zahl 17755/2022
Hauptwohnsitzkampagne 2023
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 22.02.2023:
GR-Sitzung 23.02.2023
Die Geschäftsstelle Kommunikation und
Medien führt gemeinsam mit der Mag.Abt. II, Melde- und Einwohnerwesen,
Passangelegenheiten, im Jahr 2023 eine
Hauptwohnsitzkampagne durch.
Im Zuge der Ausgabe des NeubürgerInnenbriefes erhalten BürgerInnen, die sich neu
für einen Hauptwohnsitz anmelden, im
Sinne eines Anreizsystems im Aktionszeitraum von September bis November Mobilitätsgutscheine für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB).
Insgesamt wird von geschätzten Kosten in
der Höhe von € 300.000,-- ausgegangen.
Die Aktion wird von einer entsprechenden
Kommunikation bzw. mit Werbemaßnahmen begleitet.
Im Budget der Geschäftsstelle Kommunikation und Medien ist bisher für das Jahr 2023
keine Bedeckungsmöglichkeit für die Hauptwohnsitzkampagne vorgesehen. Aus diesem Grund wird um eine Bedeckung in
Form eines Nachtragskredites sowie das
Herbeiführen der nötigen Beschlüsse in den
entsprechenden Gremien gebeten.
GRin Mag.a Seidl: Ich möchte dazu ergänzen, dass wir im Jahr 2019 einen Antrag für
eine Hauptwohnsitzkampagne in Innsbruck
eingebracht haben, der damals mit dem
Hinweis abgelehnt wurde, es gebe nicht genug Personen, die sich ummelden würden.
Wir hätten ein bedeutend attraktiveres Paket geschnürt, um die Hauptwohnsitzmeldungen in Innsbruck wieder anzuheben. Es
ist unfassbar wichtig für die Budgetierung,
solange es den Finanzausgleich in der
Form gibt. Daher werden wir heute diesem
Antrag zustimmen. Wir finden es aber
schade, dass wir das nicht schon vor zwei
Jahren aufgrund des Antrags der NEOS gemacht haben.
GR Appler: Ich darf für unsere Fraktion wie
im Stadtsenat Stimmenthaltung anmelden,
auch für den TSB.
GR Onay: Der Antrag ist zu begrüßen.
Auch wir haben Initiativen in Richtung
Hauptwohnsitzkampagne gesetzt, damit der
Anteil der Hauptwohnsitze gesteigert wird.
Was mir besonders gut gefällt, es betrifft
nicht nur den Bereich der Hauptwohnsitze,
sondern auch die Attraktivierung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es
wird noch ein Zuckerl vergeben, damit sich