Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.10

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- 10 -

Beleuchtung über den Besorgungsvertrag mit der IKB zu. Die Mehrkosten gegenüber einer Standardbeleuchtung
der IKB in Höhe von € 28.569,11
ohne MwSt. werden in Form eines Investitionskostenzuschusses an die IKB
entrichtet.
6.

7.

Der Gemeinderat vergibt die Leistungen für die Errichtung von vier Infrastrukturversorgungspunkten für Veranstaltungen an die IKB. Die Kosten laut
Angebot der IKB/Geschäftsbereich
Strom vom 01.12.2022 betragen
€ 103.010,-- ohne MwSt. und werden in
Form eines Investitionskostenzuschusses an die IKB entrichtet.
Der Gemeinderat vergibt die Leistungen zur Errichtung von drei Wasserversorgungspunkten für einen Trinkwasserbrunnen und zwei Infrastrukturschächte an die IKB. Die Kosten laut
Angebot IKB, Geschäftsbereich Wasser vom 01.12.2022 betragen
€ 7.042,20 inkl. MwSt.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
NEOS, GRin Mag.a Lutz und Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 11 Stimmen):
Vorstehender Antrag des Stadtsenates vom
22.03.2023 wird abgelehnt.
18.

V-KJ 01757/2023
Ermächtigung zur Unterzeichnung
der Unterlagen zur Objektförderung gemäß der entsprechenden
gesetzlichen Vorgabe

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.03.2023:
Die Amtsvorständin der Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, wird gemäß
§ 42 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) in der geltenden
Fassung ermächtigt, die abzuschließenden
Förderverträge und die dazugehörigen Unterlagen des Amtes der Tiroler Landesregierung gemäß der Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit nach dem Beschluss vom 15.08.2022
zu unterzeichnen.

GR-Sitzung 23.03.2023

19.

V 03118/2023
Mittelfristige Fördervereinbarungen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.03.2023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt den
AntragstellerInnen eine "Mittelfristige Fördervereinbarung" in Höhe von:
Culture Infection

€ 15.000,--

Street-Motion-Studio € 10.500,-für die Jahre 2023, 2024 und 2025 laut vorliegender Vereinbarung.
Die Bedeckung erfolgt aus dem Bereich
"Kinder und Jugend", Fonds 259010, Sachkonto 757510.
20.

V-KJ 01892/2023
Ermächtigung zur Unterzeichnung
der Unterlagen zur Förderung von
Stützstunden für Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf in einer Kindergartengruppe gemäß der entsprechenden gesetzlichen Vorgabe

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.03.2023:
Die Amtsvorständin der Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, wird gemäß
§ 42 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 in der geltenden Fassung ermächtigt, die Unterlagen zur Förderabwicklung des Amtes der Tiroler Landesregierung gemäß der Richtlinie für die Förderung von Stützstunden im Zuge von Inklusionsmaßnahmen bei erhöhtem Unterstützungsbedarf in einer Kindergartengruppe
der Tiroler Landesregierung gemäß § 18
des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (TKKG) zu unterzeichnen.