Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.117

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Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) im Jahr 2015 beantragt. Diese
wurde auf Vorschlag der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im
Inland vom seinerzeitigen Bundesminister (BMLFUW) mit Entscheidung vom
26.02.2016 gewährt.
Die vorläufig gewährte Bundesförderung von € 52.733,00 verringerte sich auf
€ 40.872,00, da Änderungen in der Bauausführung (bspw. in der Statik, in der Bauphysik sowie bei den Dämmstärken, etc.) erfolgten. Der diesbezügliche Förderbetrag wurde (erst) im Juli 2019 dem Bankkonto der IIG KG gutgeschrieben. Die IIG
KG hat diese KPC-Förderung buchhalterisch je zur Hälfte (€ 20.436,00) auf die
Leichtathletikhalle und die Trendsport-/Skatehalle aufgeteilt.
In diesem Kontext empfahl die Kontrollabteilung wie beim Kletterzentrum Innsbruck
der IIG KG, den gesamten bereits von der Stadt Innsbruck vorfinanzierten Förderungsbeitrag in Höhe von € 20.436,00, welchen die IIG KG im Jahr 2019 vereinnahmte, ebenfalls retour zu überweisen.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung reduziert diese KPC-Förderung, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sanierung der betreffenden Bestandhalle steht,
dementsprechend die mit 20.07.2018 abgerechneten Projektkosten. Dies hat zur
Folge, dass sich die jeweiligen Finanzierungsanteile der Stadt Innsbruck und des
Landes Tirol gleichmäßig um die besagte Bundesförderung verkürzen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass dieser Förderungsbetrag in Höhe von € 20.436,00 dem Mietzinsreservekonto des Objektes gutgeschrieben wurde und für die Instandhaltung verwendet werde.
Im Zuge der laufenden Follow up – Einschau 2022 informierte die IIG KG darüber,
dass nach Abwägung der Fakten und dargelegten Argumentationen die KPC-Förderung bei den Finanzierungsbeiträgen von Stadt Innsbruck und Land Tirol berücksichtigt werden. Für die Leichtathletikanlage erfolgte eine Auszahlung der diesbezüglichen KPC-Förderung in Höhe von € 20.436,00 an die Stadt Innsbruck.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Darüber hinaus konstatierte die Kontrollabteilung, dass die Stadt Innsbruck im Vergleich zum zweiten Förderungsgeber, dem Land Tirol, einen um mehr als
€ 303.647,80 höheren Finanzierungsanteil bezüglich Leichtathletikhalle an die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG bezahlte. Dies entspricht einer städtischen
Förderungsleistung von rd. 56 % von den endabgerechneten Gesamtbruttobaukosten.
Wenngleich die jeweiligen städtischen Transferzahlungen in Gesamthöhe von
€ 1.363.847,80 an die IIG KG im Rahmen der präliminierten Budgetwerte lagen, hat
die städtische Fachdienststelle der MA IV abermals einen vom Gemeinderat genehmigten Baukostenzuschuss von maximal € 1.270.063,00 (inkl. 7 % Kostentoleranz)
abweichenden Förderungsbeitrag geleistet. Ferner wurde auch im Fördervertrag ein
Höchstbetrag von € 1.270.063,00 determiniert.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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