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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.48

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Vorstandes des Amtes für Rechnungswesen im Jahr 2023 sollte diese Thematik zu
einem Abschluss gebracht werden können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

29

Die Kontrollabteilung stimmte die vom Amt für Soziales der MA II veranlassten Einund Auszahlungen mit den gegenüber dem Land Tirol abgerechneten Beträgen ab.
Für das Jahr 2017 stellte die Kontrollabteilung Abweichungen fest.
Wie die Recherchen der Kontrollabteilung zum Vorschein brachten, erfolgte im Jahr
2017 per Saldo eine Doppelverrechnung von Einnahmen und Ausgaben gegenüber
dem Land Tirol in Höhe von € 40.897,81 (Einnahmen: € 37.084,14; Ausgaben:
€ 77.981,95). Dieser Umstand war auf Stornobuchungen im Bereich des Amtes für
Rechnungswesen der MA IV zurückzuführen.
Die Kontrollabteilung regte beim Amt für Rechnungswesen der MA IV eine erhöhte
Sensibilität in Verbindung mit Stornobuchungen an. Gegebenenfalls wären die in
diesem Bereich programmierten Listungen und Auswertungen (Monatsmeldungen
der Buchhaltung als Grundlage für die Abrechnung mit dem Land Tirol auf Seiten
des Amtes für Soziales) einer Kontrolle zu unterziehen. Wiederholend erwähnte die
Kontrollabteilung darüber hinaus auch die Vorteilhaftigkeit eines zwischen den Verbuchungs- und Abrechnungsbeteiligten abgestimmten Kontroll- bzw. Überprüfungsmechanismus zur Identifizierung derartiger Abweichungen und Differenzen.
Im Anhörungsverfahren (und auch zur vergangenen Follow up – Einschau 2021)
verwies das Amt für Rechnungswesen der MA IV auf die Einrichtung einer „Projektgruppe“. Diese würde sich auch mit dieser Angelegenheit beschäftigen, um den
Empfehlungen der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 bestätigte das Amt für Rechnungswesen,
dass die betreffenden Bediensteten des Referates Buchhaltung auf eine erhöhte
Sensibilität in Verbindung mit Stornobuchungen hingewiesen worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

30

Die von der Kontrollabteilung festgestellten und im Bericht detailliert beschriebenen
Verrechnungs- und/oder Verbuchungsdifferenzen hatten letzten Endes allesamt
eine Auswirkung auf den per 31.12.2019 ausgewiesenen schließlichen Rest
(€ 1.447.569,91 auf Sachkonto 361250 – Unterkunft). Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass mit Einführung der VRV 2015 ab dem Rechnungsjahr 2020 ein Ausweis der dahingehenden Forderungen der Stadt Innsbruck
gegenüber dem Land Tirol (gemeinsam mit anderen Forderungen) auf dem Konto
279000 – Sonstige Vorschüsse erfolgte.
Die Kontrollabteilung regte zusammenfassend und abschließend in Richtung des
Amtes für Rechnungswesen der MA IV an, bei der Vornahme der jährlichen Ausgleichsbuchung einen nachvollziehbaren schließlichen Rest (eine städt. Forderung)
zum 31.12. des Jahres auszuweisen. Dies ohne den Blick auf von den betroffenen
Fachdienststellen allenfalls für erforderlich gehaltene Bereinigungsnotwendigkeiten

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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