Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.53
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Zuletzt dazu im vergangenen Jahr befragt, verwies die Naturstrom Mühlau GmbH
darauf, dass die Kollaudierung mittlerweile nach langen Jahren abgeschlossen werden konnte. Der von der zuständigen Behörde dazu erstellte Bescheid datiert vom
04.03.2021. Darauf aufbauend sei mit dem Fördergeber in Kontakt getreten worden,
um die Restauszahlung der seinerzeit zugesagten Förderung zu überprüfen und zu
veranlassen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 informierte die Geschäftsführung darüber,
dass es letztlich nicht gelungen sei, die restliche Förderungsauszahlung zu erhalten.
Der Fördergeber argumentierte damit, dass der Förderungsfall abgeschlossen sei
und die zustehenden Förderungen bereits zur Gänze im September 2011 zur Auszahlung gelangt wären. Dies auf der Grundlage der im Fördervertrag aus dem Jahr
2005 zugesicherten Förderungen und auf Basis der anerkannten Kosten. Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH verwies darauf, dass diese Vorgehensweise von ihr anerkannt werden musste.
Abschließend informierte die Geschäftsführung darüber, dass sich die Naturstrom
Mühlau GmbH einer äußerst positiven wirtschaftlichen Entwicklung erfreut, schuldenfrei ist und in der Lage ist, Ausschüttungen zu tätigen.
Auch wenn das Ziel der Lukrierung der restlichen Fördermittel nicht mehr erreicht
werden konnte, entsprach die Naturstrom Mühlau GmbH der Anregung der Kontrollabteilung vollinhaltlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Sowi Garage
(Bericht vom 07.09.2017)
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Von der SOWI - Investor - Bauträger GmbH war zum Zeitpunkt der Prüfung der
Kontrollabteilung unter anderem ein variabel verzinster Abstattungskredit beansprucht. Die Kredithöhe belief sich auf ursprünglich € 4.000.000,00. Die im Kreditvertrag festgelegte variable Verzinsung richtete sich nach der Entwicklung des 3Monats-Euribors als Zinsindikator zuzüglich eines fixierten Aufschlages. Der Kreditvertrag datierte vom 26.02.2015. Die Ausleihung war in monatlichen Pauschalraten
innerhalb einer Laufzeit von 25 Jahren zurückzubezahlen.
Bei der Verifizierung der Zinsabschlüsse war auffallend, dass seit Kreditzuzählung
der im Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag als Nominalzinssatz verrechnet worden
ist. Dies war für die Kontrollabteilung insofern nachvollziehbar, als der 3-MonatsEuribor für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume (seit Mai 2015) negativ war.
Die Bank hatte somit den vereinbarten Zinsindikator offenbar bei 0,00 % „eingefroren“. Im Detail wurde von der Kontrollabteilung darauf verwiesen, dass der Kreditvertrag zu dieser von der Bank praktizierten Vorgehensweise keine Vereinbarung
traf. Auch aus den bereitgestellten Kontoauszügen ging eine einseitige Mitteilung
der Bank dazu nicht hervor.
Die Kontrollabteilung empfahl der SOWI - Investor - Bauträger GmbH, mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten. Dabei sollte die Weitergabe des negativen Zinsindikators reklamiert und verhandelt werden. Dies sowohl für die abgelaufenen als auch
die zukünftigen Zinsperioden. Die Kontrollabteilung untermauerte ihre Anregung mit
den damaligen Entscheidungen des OGH bezüglich „Negativzinsen“.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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