Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.63

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48

Aus den Prüfungsunterlagen war des Weiteren zu entnehmen, dass der Geschäftsführer am 02.01.2018 um einen Gehaltsvorschuss in Höhe von insgesamt
€ 15.000,00 ansuchte. Begründet wurde dies mit erhöhten Reise- und Übersiedlungskosten im Zuge des Dienstantritts.
Ergänzend erwähnte die Kontrollabteilung, dass bei der Stadt Innsbruck eine Regelung bezüglich zinsloser Darlehen bzw. Gehaltsvorschüssen besteht, wobei die
Höchstgrenze pro Vorschuss mit € 5.000,00 festgelegt wurde. In der Berufslaufbahn
eines städtischen Dienstnehmers können in diesem Zusammenhang bis zu maximal
€ 20.000,00 requiriert werden.
Die Kontrollabteilung vermisste – u.a. angesichts der Höhe des gewährten Darlehens – in diesem Kontext verschriftliche Richtlinien hinsichtlich Gehaltsvorschüsse
bzw. Arbeitgeberdarlehen beim Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ und empfiehlt
daher, die Modalitäten hierfür schriftlich festzulegen und dem Vereinspräsidium zur
Kenntnis zu bringen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.
Eine neuerliche Abklärung mittels der Follow up – Einschau 2021 ergab, dass Modalitäten bezüglich der Arbeitgeberdarlehen laut Auskunft des Geschäftsführers verschriftlich wurden und bei der nächsten Präsidiumssitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden sollten.
Die entsprechende Umsetzung wurde mit der Follow up – Einschau 2022 neuerlich
abgefragt. Die Kontrollabteilung erhielt hierzu keine Stellungnahme und hält daher
ihre Empfehlung aufrecht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

49

Mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 21.02.2019 wurde dem Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ das Fruchtgenussrecht („Ansitz Weiherburg“) eingeräumt und ein
entsprechender Vertrag im März 2019 unterzeichnet. Das Fruchtgenussrecht wurde
beginnend mit 01.03.2019 auf die Dauer von zehn Jahren eingeräumt.
Das monatliche (wertgesicherte) Fruchtgenussentgelt für den „Ansitz Weiherburg“
wurde mit netto € 4.700,00 festgesetzt, wobei dieses coronabedingt mehrmals
gestundet wurde. Zusätzlich zum Fruchtgenussentgelt ist ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von netto € 1.000,00 vereinbart worden. Für das Kalenderjahr
2019 wurde dieser Betrag jedoch auf netto € 334,00 reduziert.
Im Jahr 2019 ist der Verwaltungskostenbeitrag buchhalterisch beim Alpenzoo auf
dem dafür eingerichteten Konto „Betriebskosten Weiherburg“ erfasst worden. Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass der Verwaltungskostenbeitrag im Jahr
2020 auf dem Konto Büroaufwand gebucht wurde und nach dem Dafürhalten der
Kontrollabteilung daher nicht den Betriebskosten des Gebäudes zugerechnet
wurde.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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