Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.70

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In der seinerzeitigen Stellungnahme sagte die Fachdienststelle eine (steuer-)rechtliche Prüfung zu.
Der Vorstand des Amtes für Finanzverwaltung der MA IV verwies zur aktuellen
Follow up – Einschau 2022 auf den überarbeiteten Rahmenvertrag zwischen ISD
und Stadt Innsbruck. Dieser Vertrag wurde am 08.11.2022 allseits unterfertigt. Seit
dem Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung der Stadtteiltreffs mittels einer städtischen
Subvention. Dies entspricht den Regelungen des überarbeiteten Rahmenvertrages.
Es wird somit keine GSBG-Beihilfe mehr beansprucht. Diese Vorgehensweise ist
mit den Steuerberatungsexperten von ISD und Stadt Innsbruck abgeklärt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen

4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2021
59

Die Kontrollabteilung überprüfte eine Auszahlungsanordnung der Berufsfeuerwehr
an die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) über den Betrag von brutto
€ 43,00. Unter dem Titel „Verwaltungskosten für Oldtimerclub“ gelangte dieser Betrag zur Auszahlung an die IISG. Die Detailprüfung zeigte, dass sich diese Auszahlung auf eine zwischen der Stadt Innsbruck und dem Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub im Jahr 2016 abgeschlossene Prekariumsvereinbarung zur Garagierung
der „Igler Leiter“ in der Fahrzeughalle Weingartnerstraße 26a bezog.
Die Kontrollabteilung bemängelte aus formalen und vertraglichen Gesichtspunkten,
dass von der Berufsfeuerwehr eine Vorschreibung der IISG beglichen wurde, die an
den Verein „Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ gerichtet war.
Eine derartige Konstellation stellte die Kontrollabteilung bereits bei einer früheren
Belegkontrolle im Jahr 2014 fest. Damals waren weitere prekaristisch an den Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub überlassene Objekte davon betroffen. Als Ausfluss
aus der seinerzeitigen Feststellung und Empfehlung entstand eine zwischen dem
Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub und der Stadt abgeschlossene schriftliche Vereinbarung. Diese dokumentiert und regelt seither die „Zusammenarbeit“ zwischen
dem Verein und der Stadt (Berufsfeuerwehr).
In Bezug auf die überprüfte Auszahlung für das Prekarium Weingartnerstraße 26a
empfahl die Kontrollabteilung erneut die Schaffung einer Auszahlungsgrundlage beziehungsweise eines Auszahlungstitels für die Stadt. Im damaligen Anhörungsverfahren sagte die Berufsfeuerwehr zu, in Abstimmung mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I eine vertragliche Auszahlungsgrundlage zu erarbeiten.
Der Leiter des Referates Zentrale Dienstleistungen III der Berufsfeuerwehr informierte zur Follow up – Einschau über die weitere geplante Vorgehensweise. Ab dem
Jahr 2023 sei beabsichtigt, dass die anfallenden Kosten durch den Verein selbst
getragen werden. Eine Unterstützung des Vereins sei gegebenenfalls im Wege einer von ihm zu beantragenden Subvention vorgesehen.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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