Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.76
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Die Kontrollabteilung überprüfte die buchhalterische Verarbeitung der Zahlungen für
Tilgungen und Zinsen von Finanzschulden für das Jahr 2021. Die konkreten Unterabschnitte (UA), über welche diese Zahlungen abgewickelt werden, sind als Folge
der jeweiligen Zuordnung und Vereinnahmung der Kreditmittel festgelegt. Die erfolgten Buchungen waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar.
Lediglich bei zwei Darlehen waren von ihr Buchungsdivergenzen festzustellen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der MA
IV, die von ihr im Detail aufgezeigten Sachverhalte zu überprüfen. Der den Vereinnahmungsverhältnissen entsprechenden Verbuchung der Zins- und Tilgungszahlungen sollte erhöhtes Augenmerk zugewendet werden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die Fachdienststelle die aufgezeigte Thematik. Sie sagte zu, die Empfehlung zu berücksichtigen.
Zur Follow up – Einschau 2022 nahm die Kontrollabteilung Einsicht in die vorgenommenen Buchungen betreffend die beiden von ihr beanstandeten Fälle für das
Jahr 2022. Ein aufgezeigter Fall wurde entsprechend der Anregung der Kontrollabteilung bereinigt. Der zweite aufgezeigte Fall erfuhr bislang keine buchhalterische
Änderung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die Kontrollabteilung dokumentierte den Restschuldenstand per 31.12.2021 auch
im Hinblick auf das jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr). Bei der Abstimmung der
Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und Kredite mit den Angaben im städtischen Schuldennachweis war hinsichtlich zweier Kreditbeanspruchungen auffällig,
dass die im städtischen Schuldennachweis angegebenen Endtilgungsjahre nicht mit
den sich aus den Tilgungsplänen ergebenden Laufzeitenden übereinstimmten. Diesen Umstand erwähnte die Kontrollabteilung bereits bei der Prüfung des Entwurfs
des Rechnungsabschlusses 2020.
Die Kontrollabteilung empfahl gegenüber dem Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV, die betroffenen Angaben im städtischen Schuldennachweis zu
überprüfen. Gegebenenfalls sollte eine Korrektur vorgenommen werden.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, die angeregten Korrekturen
vorzunehmen.
Die Kontrollabteilung nahm zur aktuellen Follow up – Einschau Einsicht in den vom
Gemeinderat beschlossenen Rechnungsabschluss 2021. Dabei war für sie feststellbar, dass die Fachdienststelle die angeregten Korrekturen vorgenommen hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat die Empfehlung ausgesprochen, geeignete Maßnahmen
zu veranlassen, dass die für die Vermögensrechnung zuständige Dienststelle künftig verlässlich informiert wird, wenn es zur Teilung bzw. Vereinigung von Grundflächen im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Innsbruck kommt, damit eine entsprechende Berücksichtigung in der Vermögensrechnung vorgenommen werden kann.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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