Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.82
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Außerdem fiel in Zusammenschau mit der zum Prüfungszeitpunkt vorherrschenden
referatsweisen Organisation des Amtes der UA 023110 – Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten auf. Diese Benennung des Unterabschnittes stammte offenbar noch
aus der Zeit ab 01.02.2003. Das Referat Aufenthaltsangelegenheiten war im Zuge
der seinerzeitigen Übertragung der Zuständigkeit zum Vollzug des Passgesetzes im
Rahmen der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 damit beauftragt. Dieses trug ab
01.03.2003 die neue Bezeichnung Referat Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten.
Im Jahr 2011 kam es zu einer Neuorganisation im Amt, als seither der Vollzug des
Passgesetzes innerhalb des Referates Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten erfolgt.
In den städtischen Rechenwerken entstand daher eine aus Sicht der Kontrollabteilung etwas eigentümliche Situation. Dies insofern, als sich einerseits die über den
UA 023110 – Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten abgewickelten Personalkosten
lediglich auf die 5 Bediensteten des Referat Aufenthaltsangelegenheiten bezogen.
Die Personalkosten der DienstnehmerInnen, welche auch den Vollzug des Passgesetzes bewerkstelligten, wurden im UA 023010 – Melde- und Einwohnerwesen abgerechnet. Andererseits bestand im UA 023110 – Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten nach wie vor das Konto 457200 – Druckwerke (GA). Über dieses Konto wurden Rechnungen der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH für ausgestellte
Pässe, Personalausweise und Aufenthaltstitel abgewickelt.
Die Kontrollabteilung empfahl der Fachdienststelle, die im Jahr 2011 erfolgte organisatorische Änderung auch im städtischen Voranschlag und Rechnungsabschluss
zu berücksichtigen. Dies in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Referat
Haushaltswesen und Controlling der MA IV. Konkret sollten die auf den Bereich des
Passwesens entfallenden Gebarungsfälle im Wege des bereits bestehenden UA
023010 – Melde- und Einwohnerwesen abgewickelt werden. Weiters sollten die Benennungen der betroffenen UA angepasst werden.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Anregung der Kontrollabteilung zu folgen.
Zur Follow up – Einschau 2022 bestätigte der Vorstand des Amtes „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“, die Empfehlung umzusetzen. Ein Gespräch mit
der zuständigen Dienststelle in der MA IV habe stattgefunden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im UA 024010 – Wählerevidenz schien auf dem Konto 816000 – Kostenbeiträge
(Kostenersätze) für sonstige Leistungen im RA 2020 ein Gesamtbetrag von
€ 80.239,70 auf. Der im Jahr 2020 insgesamt eingenommene Betrag setzte sich aus
dem Kostenersatz für das Jahr 2017 (€ 45.022,50) und jenem für das Jahr 2018
(€ 35.217,20) zusammen. Die von der Stadt Innsbruck vereinnahmten Beträge waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung darüber, dass im Rechnungsjahr 2021
im UA 024010 – Wählerevidenz kein Zahlungseingang für die Führung der Wählerevidenz im Jahr 2019 zu verzeichnen war. Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung zeigten letztlich, dass bei der Stadt Innsbruck am 11.01.2022 der Be-
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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