Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.94

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Das Referat Besoldung sieht „den kommenden Tagen positiv entgegen, dass nunmehr auch die Säumniszuschläge der Jahre 2017 und 2018 in Höhe von
rd. € 15,1 Tsd. gutgeschrieben werden“.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

98

Im Jahr 2021 wurde die Leitung des Amtes für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung (ABGV) einer öffentlichen Ausschreibung zugeführt, da die bisher mit
der Amtsführung bestellte Mitarbeiterin am 31.07.2021 in den Ruhestand übergetreten ist.
Laut Aktenvermerk der Leiterin des Amtes für Personalwesen haben der Herr Bürgermeister und die Frau Magistratsdirektorin am 05.08.2021 dazu aufgefordert, „…
eine Neuausschreibung inkl. Personalauswahl und -besetzung der Amtsleitung
ABGV via der Personalagentur N. N. zu veranlassen …“. Daraufhin hat das Amt für
Personalwesen am 16.08.2021 die bereits im Frühjahr des betreffenden Finanzjahres beauftragte externe Unternehmensberatung kontaktiert. Zwei Tage später hat
das gegenständliche Beratungsunternehmen dem Amt für Personalwesen eine Auftragsbestätigung über den Leistungsumfang zukommen lassen.
Die Kontrollabteilung verkannte nicht, dass nach den Bestimmungen des BVergG
2018 bei der Durchführung einer Direktvergabe „eine Leistung, gegebenenfalls nach
Einholung von Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften von einem oder
mehreren Unternehmen, formfrei von einem ausgewählten geeigneten Unternehmer gegen Entgelt bezogen“ werden kann. Allein auf Anregung des Herrn Bürgermeisters und der Frau Magistratsdirektorin oder auf Erfahrungen aus der Vergangenheit ein bestimmtes Unternehmen ohne Vergleichsangebote mit einer Leistung
zu beauftragen, hat nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit entsprochen und konnte damit auch nicht die Angemessenheit der
Ausgaben, bspw. auf Basis eingeholter Vergleichsangebote und/oder unverbindlicher Preisauskünfte nachgewiesen werden. Die Kontrollabteilung hat dem Amt für
Personalwesen empfohlen, sich zu Transparenz zu verpflichten und zumindest drei
Angebote und/oder unverbindliche Preisauskünfte einzuholen sowie diese entsprechend zu dokumentieren.
Im Anhörungsverfahren hat sich das Amt für Personalwesen vollinhaltlich zu mehr
Transparenz bekannt.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung von der
Magistratsdirektorin als interimistische Leiterin des Amtes für Personalwesen mitgeteilt, dass die Anregung der Kontrollabteilung künftig beachtet werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

99

Im Rahmen der Abstimmung der vorstehend angeführten Dienstposten- und Stellenpläne der Finanzjahre 2018 bis 2023 konstatierte die Kontrollabteilung, dass insbesondere bei einigen ausgewählten Verwendungsgruppen der Allgemeinen Verwaltung sogenannte „Schrägstrichposten“, wie beispielsweise A VII/VIII, B VI/VII
oder C I-IV/V ausgewiesen sind.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

61