Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.161
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Die Kontrollabteilung vertrat aus grundsätzlichen Überlegungen (Dokumentation,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit) den Standpunkt, dass im Besonderen längerfristige Leistungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck mittels schriftlicher Verträge dokumentiert werden sollten. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung, eine
schriftliche Dokumentation der Leistungsbeziehung zwischen Stift Wilten und Stadt
Innsbruck in Erwägung zu ziehen. Die betroffene Dienststelle befürwortete im seinerzeitigen Anhörungsverfahren eine schriftliche Dokumentation.
Die Fachdienststelle berichtete in den vergangenen Follow up - Prüfungen seit dem
Jahr 2018 über den Fortgang in dieser Angelegenheit.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 legte der Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb die allseits unterfertigte Vereinbarung vor. Diese wurde auf der Grundlage
eines Beschlusses des Stadtsenates vom 06.07.2022 am 25.04.2022/06.07.2022
unterzeichnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Teilbereiche des Referates Städtische Musikschule
(Bericht vom 13.08.2018)
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Die Einschau zeigte, dass bei den städtischen Musiklehrern auch Überstunden bzw.
Mehrstunden angefallen sind, welche zur Auszahlung gelangten. Einzelne Stichproben brachten aus Sicht der Kontrollabteilung das Ergebnis, dass die Ausbezahlung
von Überstunden bzw. Mehrstunden teilweise im Zusammenhang mit den praktizierten Abschlagsstunden bzw. Vorbereitungsstunden und sog. erhöhten Werteinheiten
(Faktor 1,5) im Zusammenhang standen.
Im Sinne der im seinerzeitigen Bericht beschriebenen Anrechnung, Wertung sowie
Abrechnung und Ausbezahlung von Unterrichtsstunden bei der Musikschule Innsbruck, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen eine Überprüfung
der angewandten Praxis bezüglich der jeweiligen rechtlichen Grundlage. Da zum
Prüfungszeitpunkt das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzesvorschlages der
Stadt Innsbruck bezüglich der Musiklehrpersonen noch nicht feststand, waren aus
Sicht der Kontrollabteilung die geltenden Rechtsvorschriften der jeweiligen Einzelverträge umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Abgeltung
von Mehrstunden einer Regelung unterzogen werde.
In diesem Fall antwortete das zuständige Amt für Personalwesen auf die Nachfrage
der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2018, dass die Neuregelung einen erheblichen Eingriff in die bestehende Struktur darstelle und Verhandlungen mit der Musikschule und der Dienststellenpersonalvertretung noch nicht abgeschlossen waren.
Die Abfrage anlässlich der Follow up – Einschau 2019 zu gesetzten Maßnahmen
zeigte, dass mit Beschluss des Stadtsenates vom 14.08.2019 die Stadt Innsbruck
an das Land Tirol herangetreten ist, um das Dienstrecht für die Musikpädagogen
der städt. Musikschule gesetzlich neu zu regeln. Die Verhandlungen mit der zuständigen Abteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung waren zur Zeit der Abfrage
noch im Gange.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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