Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.181
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2022 zur Anwendung gelangten Vorschreibung war aus den Prüfungsunterlagen
nicht ersichtlich.
Im Konnex damit hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ mit Schreiben vom
04.03.2022 die Nachzahlung des für die Vermietung der Veterinärpraxis offenen Betrages und zugleich die Vorschreibung der korrekt ermittelten Höhe des neuen Bestandszinses belegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Darüber hinaus ist mit dem Mieter der tierärztlichen Praxis am 21.02.2012 ein Betreuungs- und Kooperationsvertrag abgeschlossen worden. Demnach hat sich der
Auftragnehmer verpflichtet, die tierärztliche Betreuung des Tierbestandes im Alpenzoo und der im Alpenzoo abgegebenen Fundtiere zu übernehmen. Für die Erbringung der angesprochenen Leistung war eine wertgesicherte (Pauschal)Vergütung
von netto € 1.100,00 vereinbart. Schwankungen der Indexzahlen waren vereinbarungsgemäß jedes Mal zu berücksichtigen, wenn das Ausmaß von 5 % erreicht
wurde.
Wie aus den stichprobenhaft ausgewählten Rechnungen für die Monate Mai und
Juni 2019 hervorging, hat der Tierarzt dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ für die
vorhin erwähnten Leistungen jeweils eine pauschale Abgeltung in Höhe von netto
€ 1.220,20 in Rechnung gestellt. Auch in diesem Fall stellte die Kontrollabteilung
fest, dass die vereinbarte Anpassung der Vergütung an die Inflationsrate nicht vertragskonform durchgeführt worden ist. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen,
die bisher vollzogenen Valorisierungen zu überprüfen und die vom Verein diesbezüglich geleistete Überzahlung zu reklamieren.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 sind der Kontrollabteilung keine Unterlagen, mit denen die adaptierte Höhe der Pauschalvergütung belegt werden konnte,
übermittelt worden.
Mit Schreiben des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ vom 04.03.2022 wurden dem
Prüforgan letztlich Rechnungen ausgehändigt, aus welchen die aktualisierte Vorschreibung der indexierten Pauschalvergütung hervorging.
Die Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ war aufgrund einer Schenkung Miteigentümer an der Liegenschaft in EZ 39 GB 81121 Mühlau samt dem damit verbundenen
Wohnungseigentum an W 32 und AP 5. Es handelte sich dabei um eine Garconniere mit einer Nutzfläche von 30,95 m² sowie um einen Autoabstellplatz.
Dazu hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der vertraglich vereinbarte Schwellenwert im März 2011, Mai 2013, März 2017 und Dezember 2019 überschritten worden ist. Die sich nach den Berechnungen der Kontrollabteilung daraus ergebenden
Mietzinse haben nicht jenen vom Alpenzoo ermittelten entsprochen. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, die bisher vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
durchgeführten Valorisierungen einem Nachvollzug zu unterziehen, um ehestmöglich den angebrachten Bestandzins vorzuschreiben.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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