Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.195
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Textziffer
Weiters sei beabsichtigt, die bestehende Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit
dem Verein im Sinne dieser Vorgehensweise zu adaptieren. Dies mit Unterstützung
des Referates Liegenschaftsangelegenheiten der MA IV, sobald dort personelle Kapazitäten dafür verfügbar sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Das Amt für Schule und Bildung der MA V zahlte unter Angabe des Buchungstextes
„VS Amras/Unterstützungsentgelt Homepage 2021“ einen Betrag von € 50,00 an die
Arbeitsgemeinschaft Amras aus. Die Kontrollabteilung stellte die näheren Hintergründe dieses jährlichen Unterstützungsbeitrags detailliert im damaligen Prüfbericht
dar.
Sie empfahl dem Amt für Schule und Bildung zu erwägen, dieses Unterstützungsentgelt in Absprache mit der Volksschuldirektion über das jährlich der VS Amras
zuerkannte „Schulbudget“ abzuwickeln. Dies vordergründig deshalb, da es sich hier
um keine klassische Leistung der Stadt Innsbruck als Schulerhalter handelte und
diese Auszahlung offenbar als Einzelfall betreffend die VS Amras zu sehen war.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. In der Follow up – Einschau bestätigte das Amt für
Schule und Bildung, dass diese Rechnung nicht mehr aus den Budgetmitteln des
Amtes beglichen worden ist. Diese Vorgehensweise werde auch künftig so gehandhabt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
4.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2022
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Im Rahmen der Belegkontrolle hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung an eine in Innsbruck ansässige gemeinnützige Wohnungsgesellschaft in Höhe
von netto € 5.393,31 mit dem Buchungstext „KIGA St. Paulus 00167-800001-1“ erhoben.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2015 wurde bezüglich des Sozialpastoralem Zentrums St. Paulus u.a. der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Magistratsabteilung V, Kinder- und Jugendbetreuung gemeinsam mit der Magistratsabteilung I, Präsidialangelegenheiten beauftragt wird einerseits den notwendigen
Mietvertrag (zu Betriebskosten und Baurechtszins) zwischen dem Vertragspartner
A und der Stadt Innsbruck und andererseits die Betriebsführungsvereinbarung zum
Kindergarten und zur Kinderkrippe zwischen dem Vertragspartner B und der Stadt
Innsbruck auszuarbeiten.
Zufolge des Mietvertrages für das betreffende Objekt Kindergarten St. Paulus setzt
sich der Mietzins (Bruttomiete) aus Grundmiete, Rücklagenkomponente lt. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), Instandhaltungskosten, Verwaltungskostenbeitrag, Betriebskostenakontierung/öffentliche Abgaben, Heizkostenakontierung
und Warmwasser zusammen.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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