Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.217

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Im Entwurf über den Rechnungsabschluss 2021 waren auf dem gegenständlichen
Sachkonto noch kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von
gesamt rd. € 33,8 Tsd. verbucht. Dieser Betrag setzte sich aus dem Endsaldo betreffend die Abgabenschuldigkeiten von rd. € 32,4 Tsd. und aus Rückrechnungen
iVm Aufrollungen von Gehaltszahlungen mehrerer, zugewiesener Dienstnehmer
von insgesamt rd. € 1,5 Tsd. zusammen. Im Hinblick auf die „nicht verbrauchte Verbindlichkeit“ in Höhe von € 32,4 Tsd. wurde dem Amt für Personalwesen empfohlen,
diese spätestens mit Ende des Wirtschaftsjahres 2022 aufzulösen und gegen sonstige Erträge abzuschließen.
Daraufhin hat das Amt für Personalwesen im Rahmen des Anhörungsverfahrens
mitgeteilt, dass die Auflösung der gebildeten Rückstellung (zur Abdeckung Kommunalsteuer und Säumniszuschläge) bereits in Planung sei.
Die aktuellen Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass die Anregung mit
Ende des Jahres 2022 umgesetzt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für die Zeiträume 2014 - 2016 und 2017 - 2019 wurde auch eine Prüfung der Lohnsteuer (LSt.) und des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds
(DB) durchgeführt. Das Gesamtergebnis der GPLA-Prüfung (inkl. Abgabenschuldigkeiten KommSt.) beider Prüfungszeiträume hat auf rd. € 2,5 Mio. belaufen.
Die Höhe der mit einer Gesamtsumme von rd. € 70,5 Tsd. ermittelten Säumniszuschläge konnten von der Kontrollabteilung anhand der Daten des Steuerkontos der
Stadt Innsbruck verifiziert werden. Verweisend auf die Säumniszuschläge geht aus
einem Aktenvermerk des Amtes für Präsidialangelegenheiten der MA I I/Allgemeine
Verwaltungsdienste vom 15.10.2020 hervor, dass die Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft der Stadt Innsbruck erklärt habe, im Falle einer Vorschreibung zu
versuchen, deren Reduktion zu beantragen. Über das Ergebnis eines diesbezüglich
mit den zuständigen Mitarbeitern des Finanzamtes geführten Gespräches werde
das Amt für Personalwesen sodann informiert werden.
Am 14.06.2022 hat das Referat Besoldung um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf eine Abschreibung der Säumniszuschläge angefragt. Das gegenständliche
Ansuchen blieb bis zum Prüfungszeitpunkt (Ende Juni) jedoch unbeantwortet. Die
Kontrollabteilung hat daher empfohlen, sich mit der besagten Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft ein weiteres Mal in Verbindung zu setzen, um Informationen bzw. einen Überblick betreffend den Fortschritt der Verhandlungen mit dem Finanzamt Österreich zu erhalten.
In ihrer Stellungnahme hat das Amt für Personalwesen darüber informiert, dass die
Beeinspruchung der Säumniszuschläge mehrmalig urgiert worden ist. Schließlich
konnte mit E-Mail vom 17.08.2022 belegt werden, dass die Reduktion der Säumniszuschläge beim zuständigen Finanzamt beantragt wurde.
Die Durchsicht der dem Prüforgan im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 zur
Verfügung gestellten Unterlagen hat ergeben, dass im Februar 2023 mit der Ausbuchung von Säumniszuschlägen begonnen wurde. Laut Buchungsmitteilung 2/2023
des Finanzamtes Österreich hat sich die Ausbuchung auf rd. € 55,4 Tsd. belaufen.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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