Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.288

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(zu Punkt 52.1)
NEOS Innsbruck, 24 . 11 . 2022 DKN

Stadtmagistrat Innsbruck
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Geschaftsstelle fur Gemeinderat und Stadtsenat

Auflösung des Gemeinderats

Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Sachverhalt: Das lnnsbrucker Stadtrecht sieht in §10 Abs. 2 lit.a vor, dass eine
Wahl des Gemeinderates auch dann vorzunehmen ist, wenn der Gemeinderat bei
Anwesenheit von mindestens Dreivierteln seiner Mitgliedern mit einer Mehrheit
von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder seine Auflösung beschließt.

Antrag: Der Gemeinderat möge gemäß §10 Abs. 2 lit.a des lnnsbrucker
Stadtrechts 1975 seine Auflösung (Selbstauflösung) beschließen.

Begründung: Nach unserer Auffassung haben die politischen Vorgänge der vergangenen Wochen auf mehreren Ebenen gezeigt, das eine dauerhafte und nachhaltige Arbeitsfähigkeit des Gemeinderates und des Stadtsenates zum Wohle der
lnnsbrucker Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. Einem Bürgermeister, der
sich auf extreme Machtpositionen zurückziehen muss, weil er keinen politischen
Handlungsspielraum hat, steht eine Mehrheit gegenüber, welche keine nachhaltige, konstruktive Kooperation mehr zulässt.
Bedeckung: keine

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Kollegen des Gemeinderats daher um Zustimmung.

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