Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.308

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(zu Punkt 52.18)

GEMEINDERATSFRAKTION
GERECHTESINNSBRUCK
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V, AW
DIE UNBESTECHLICHEN ,.ir.::r!f.f::r!:nn::"
Rathaus- Maria-Theresien -Straße 18 1 A-6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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Geschaftsstelle fur Gemeinderat und S!adtsenat

Innsbruck, am 23.02.2023

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
am lnnrain unmittelbar westlich des Karwendelbogens wird ein Fußgängerüberweg bzw.
Zebrastreifen errichtet.
Begründung:
Die Überquerung des lnnrain bei der Karwendelbrücke ist mangels Fußgängerübergang bzw.
Zebrastreifen immer noch gefährlich. Die Errichtung eines Fußgängerüberganges bzw.
Zebrastreifens östlich des Karwendelbogens, wie bereits vom Gerechten Innsbruck beantragt,
war leider nicht möglich, da selbiger mögloicherweise in eine Straße bzw. in einen Fahrweg
münden würde. Es bietet sich daher die Alternative an -d en Fußgängerüberweg bzw. einen
Zebrastreifen - unmittelbar westlich des Karwendelbogens zu errichten.

Bedeckung: Aus dem laufenden Budget des Verkehrressort.
Gerald Depaoli, Gemeinderat.