Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.345
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Frage 3:
Hat der Mietvertrag eine Befristung, wenn ja, bis wann?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Wann wurde der Gemeinderat über die Übersiedelung des Amtes informiert und
wann wurde diese Übersiedelung vom Gemeinderat beschlossen?
Antwort:
Da Ämter und untergeordnete Dienststellen nach Möglichkeit zusammenzuführen sind, wurde nach mehrfacher Befassung des Stadtsenats am
23.02.2023 der Finanzierungsbeschluss für die Adaptierung des 2. OG im
MoHo Gebäude gefasst.
Frage 5:
Wie hoch sind die monatlichen Miet- und Energiekosten (gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Parkflächen, Lager, Keller etc.) für die Anmietung der neuen Räumlichkeiten in der Schlachthofgasse?
Antwort:
Die Liegenschaft ist im Eigentum der Stadt Innsbruck, daher gibt es keine
Miete. Auf Grund der vorhandenen Nutzungen können die Betriebskosten mit
rund € 1,30 pro m² und die Heizkosten mit rund € 1,40 pro m² angegeben werden. Die Betriebs- und Heizkosten werden der Stadt Innsbruck als Gesamtbetrag für das Objekt MoHo vorgeschrieben.
Frage 6:
Wie hoch waren die monatlichen Miet- und Energiekosten (plus gegebenenfalls weitere Kosten, Parkflächen, Lager, Keller etc.) für die Anmietung der Räumlichkeiten
in der Museumsstraße?
Antwort:
Für die Anmietung der Räumlichkeiten im Haus Museumstraße 3 zahlt die
Stadt eine monatliche Miete von € 3.672,63 sowie Betriebskosten in Höhe von
€ 989,92 und Heizkosten in Höhe von € 607,85.
Frage 7:
Ist es nicht vielmehr so, dass die Mietverträge in der Museumstraße gekündigt wurden/werden, weil es zu einer Sanierung und Aufstockung des Gebäudes kommt?
Antwort:
Der Mietvertrag war befristet. Über die Absichten des Vermieters liegen keine
Informationen vor.
Frage 8:
Wenn ja, seit wann war wer in Kenntnis über den notwendigen Auszug?
Antwort:
Befristete Mietverträge werden von der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, zeitlich auf Termin gesetzt.
Frage 9:
Welche Alternativen wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
Antwort:
Da die Zusammenführung von Amt und Referat in stadteigenen Immobilien
anzustreben ist und die erforderliche Fläche vorhanden war, war die Prüfung
von Alternativen obsolet.
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