Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.345

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Frage 3:

Hat der Mietvertrag eine Befristung, wenn ja, bis wann?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 4:

Wann wurde der Gemeinderat über die Übersiedelung des Amtes informiert und
wann wurde diese Übersiedelung vom Gemeinderat beschlossen?

Antwort:

Da Ämter und untergeordnete Dienststellen nach Möglichkeit zusammenzuführen sind, wurde nach mehrfacher Befassung des Stadtsenats am
23.02.2023 der Finanzierungsbeschluss für die Adaptierung des 2. OG im
MoHo Gebäude gefasst.

Frage 5:

Wie hoch sind die monatlichen Miet- und Energiekosten (gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Parkflächen, Lager, Keller etc.) für die Anmietung der neuen Räumlichkeiten in der Schlachthofgasse?

Antwort:

Die Liegenschaft ist im Eigentum der Stadt Innsbruck, daher gibt es keine
Miete. Auf Grund der vorhandenen Nutzungen können die Betriebskosten mit
rund € 1,30 pro m² und die Heizkosten mit rund € 1,40 pro m² angegeben werden. Die Betriebs- und Heizkosten werden der Stadt Innsbruck als Gesamtbetrag für das Objekt MoHo vorgeschrieben.

Frage 6:

Wie hoch waren die monatlichen Miet- und Energiekosten (plus gegebenenfalls weitere Kosten, Parkflächen, Lager, Keller etc.) für die Anmietung der Räumlichkeiten
in der Museumsstraße?

Antwort:

Für die Anmietung der Räumlichkeiten im Haus Museumstraße 3 zahlt die
Stadt eine monatliche Miete von € 3.672,63 sowie Betriebskosten in Höhe von
€ 989,92 und Heizkosten in Höhe von € 607,85.

Frage 7:

Ist es nicht vielmehr so, dass die Mietverträge in der Museumstraße gekündigt wurden/werden, weil es zu einer Sanierung und Aufstockung des Gebäudes kommt?

Antwort:

Der Mietvertrag war befristet. Über die Absichten des Vermieters liegen keine
Informationen vor.

Frage 8:

Wenn ja, seit wann war wer in Kenntnis über den notwendigen Auszug?

Antwort:

Befristete Mietverträge werden von der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, zeitlich auf Termin gesetzt.

Frage 9:

Welche Alternativen wurden mit welchem Ergebnis geprüft?

Antwort:

Da die Zusammenführung von Amt und Referat in stadteigenen Immobilien
anzustreben ist und die erforderliche Fläche vorhanden war, war die Prüfung
von Alternativen obsolet.
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