Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.351

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Frage 1:

Welche Gespräche gab es wann, mit wem, nachdem der Gemeinderat 2020 den
Beschluss gefasst hat? (Bitte um detaillierte Auflistung, auch der verhandelnden
Personen)

Antwort:

Zu den Grundstücksübertragungen und der Planung der Rad- und Fußwege
haben Verhandlungen mit der Kongregation der Barmherzigen Schwestern
inklusive der von ihr beigezogenen Fachberatung und dem Sanatorium Kettenbrücke stattgefunden. Auf der Seite der Stadt Innsbruck haben die Mag.Abt. III, Tiefbau, und die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, unter
Einbindung des Herrn Bürgermeisters, die Gespräche geführt.
Anfang März 2021 fand aufgrund der Tatsache, dass auch die mittlerweile
4. Variantenstudie keine Zustimmung seitens der Barmherzigen Schwestern
fand, eine Besprechung unter Teilnahme von Herrn Bürgermeister, VertreterInnen der Kongregation, der Mag.-Abt. III, Tiefbau, der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, und der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, statt.
In der Folge fand Ende März 2021 eine weitere Begehung/Besprechung vor
Ort unter Teilnahme von Herrn Bürgermeister, VertreterInnen der Kongregation und des Sanatoriums sowie VertreterInnen der Mag.-Abt. III, Tiefbau, und
der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, statt, in welcher primär über
Verlauf, Höhe und Breite sowie Ausgestaltung des Geh- und Radweges und
begleitende Grün- oder Aufenthaltsflächen diskutiert wurde. Es konnte dabei
jedoch keine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Seitens der Kongregation wurde in diesem Zuge mitgeteilt, dass diese eine vertragliche Regelung
betreffend die Grundabtretung jedenfalls nicht aufgrund eines vorläufigen
Planes abschließen werden, sondern erst, wenn ein fertiges und finales Projekt (mit allen Details) vorliegt, welches die Zustimmung der Kongregation
und des Sanatoriums findet.
Abzustimmen waren: Radwegführung und Geh- und Radwegbreiten, Abtrennung zu Gehweg, gestaltete Aufenthaltsflächen, Bepflanzung, Einsehbarkeit
in den Schwesterntrakt, Abstand von den Gebäuden der Sanatoriums, Aufrechterhaltung der Feuerwehrzufahrt und Aufstandsflächen, Liefertätigkeit,
Parkplätze, privater Geh- und Wirtschaftsweg, Ausgestaltung des Höhenunterschiedes zwischen Vorplatz und Wegen, Sichtschutzwand, Grenzverhandlung/-festlegung im Bestand, Flächenausmaß der Grundabtretung, Anbindung an die Geh- und Radwege der Mühlauer Brücke, Abstimmungen mit dem
Baubezirksamt zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes, Überrechnung
des Hochwasserabflusses aufgrund Veränderungen am bestehenden Hochwasserschutz, Anbindung der Wege an das Brückenbauwerk.
Für die weiteren Verhandlungen der Mag.-Abt. III, Tiefbau, musste eine Grenzvermessung aller betroffener Grundstücke im Bestand durchgeführt werden.
Im November 2021 konnten die Grenzverhandlungen abgeschlossen werden.
Seither wurden weitere Planungen durchgeführt.
Für die nunmehrige Planung (Vorstudie - Variante 05) wurde im November 2022 eine Zustimmung durch den Vertreter der Kongregation erteilt.

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