Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.408

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Janine Bex, BSc
Stv. Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen

- Verkehrssicherheit
„Tempo 30 hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Vorliegende Studien ergeben keine
Anhaltspunkte für gegenteilige Annahmen. " (S. 15 f.)

- Lärmbelastung:
„Tempo 30 führt in der Mehrzahl der untersuchten Fälle zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen. Dazu
tragen vor allem nachts auch die geringeren Lärmspitzen bei." (S. 13 f.)

- Luftreinhaltung:
„Tempo 30 reduziert die Luftschadstoffbelastung, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses
beizubehalten oder zu verbessern." (S. 14 f .)

- Geschwindigkeitssenkung:
„Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen hat in der Mehrheit der untersuchten Fälle auch ohne
Begleitmaßnahmen eine geschwindigkeitssenkende Wirkung. Vor allem die hohen Geschwindigkeiten
nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten. Bei
den Wirkungen von Tempo-30-Anordnungen gibt es große Schwankungsbreiten. Im Einzelfall sind daher
Begleituntersuchungen zu den Wirkungen sinnvoll, die wegen der langen Eingewöhnungszeiträume
frühestens ein halbes Jahr nach der Anordnung und über mehrjährige Zeiträume erfolgen sollten." (S. 6 ff.)
Abbildung 09

Anhaltewege bei Tempo 30 und bei Tempo 50

Reaktionsweg 8,3 m

f- - -

--

Anhalteweg 13,3 m

Reaktionsweg 13,9m

Anhalteweg 27,7 m
Quelle: lK Argus, eigew, D:us~ung.

- Qualität des Verkehrsflusses:
„In der Praxis wurden bei Messfahrten Reisezeitverluste an Tempo-30-Strecken von 0 bis 4 Sekunden je
100 Meter festgestellt. Dies ist auch bei längeren Abschnitten oder einer Aneinanderreihung von mehreren
Regelungen volkswirtschaftlich kaum relevant. Wichtiger für die subjektive Wahrnehmung und damit die
Akzeptanz von Tempo 30 ist die Homogenität des Verkehrsflusses. Der Verkehrsfluss kann Messungen
zufolge bei Tempo 30 besser sein als bei Tempo 50. Bei neuen Anordnungen sind vorhandene Grüne
Wellen hinsichtlich einer Anpassung an die veränderte Höchstgeschwindigkeit ebenso zu prüfen wie
betriebliche und wirtschaftliche Aspekte des ÖPNV." (S. 8 ff.)

Die Innsbrucker Grünen • Maria-Toeresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck• +43 512 53 60 1330