Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.47
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Zu prüfen ist, ob und allenfalls bei welcher Höhe die jährlich/biennal ausgeschüttete Summe
gedeckelt werden soll.
Insbesondere ist beim künftigen Kriterienkatalog zu berücksichtigen, inwieweit die Finanzierung eingereichter Vorhaben nicht durch die Akquise von Drittmitteln ermöglicht werden
kann und worin der Mehrwert des eingereichten Vorhabens für die lnnsbrucker Bevölkerung
besteht. Die Jury-Beurteilung dieser sowie weiterer jeweils fachspezifischer Kriterien sowie
Jury-Vorschläge zur Höhe des finanziellen Beitrags der Stadt Innsbruck sollen Empfehlungscharakter für den Stadtsenat und den Gemeinderat haben.
Begründung:
Beiträge aus der städtischen „Zahlungsmittelreserve Universitätsrücklage" in der Höhe vor
derzeit rund 3, 75 Millionen Euro werden bisher ohne Fundierung in objektivierbaren Begründungen je nach Anlass gewährt. Wer zuerst (oder überhaupt) kommt, mahlt zuerst. Wer
hartnäckig genug ist oder über gute Kontakte zur Stadtführung verfügt, kommt zum Zug und
erhält teils erhebliche Summen. Dies geschieht entgegen der sonst in der Stadt geübten guten Praxis, selbst vergleichsweise kleine vierstellige Preissummen in sämtlichen Fachbereichen ausschließlich nach Prüfung und Beurteilung durch Fachjurys zuzuerkennen.
Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Fairness sowie des sparsamen Umgangs mit und des
effizienten Einsatzes von Steuergeld ist diese Vorgangsweise im oben ausgeführten Sinn zu
ändern . Expertise zur Erstellung von Ausschreibungen und zur Berufung von Fachjurys für
Preisvergaben ist im Magistrat (zum Beispiel im Kulturamt) vorhanden .
Bedeckung:
Nicht erforderlich, da die Erstellung des Konzepts im Rahmen der Tätigkeit der Fachabteilu gen im Magistrat erfolgen kann.
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