Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.49

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(zu Punkt 31.14)

GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN

GERECHTESINNSBRUCK
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::o

Rathaus• Maria-Theres1en -Straße 18 / A-6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

. . 2 3. März ?023

Innsbruck, am 23.03 .. 2023

&P6 R- .A-T i(g/202--J

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Sladtsenai

ANTRAG
Der Gemeinderat beschließt

l.

eine Neugestaltung des Waltherparks und eine Sanierung des Kinderspielplatzes
bzw. des Ballspielplatzes im Waltherpark.

2.

der Vertrag zwischen dem Kulturverein Vogelweide und der Stadt Innsbruck. soweit
selbiger überhaupt rechtmäßig verlängert wurde, wird den Vertragsbestimmungen
dementsprechend umgehend nach Beschlussfassung über diesen Antrag zeitnah
aufgelöst.

3.

Veranstaltungen sind im Waltherpark nur mehr zu den gleichen rechtlichen
Rahmenbedingungen möglich, wie in allen anderen städtischen Parkanlagen auch.

4.

Eine unentgeltliche Grundüberlassung von öffentlichem Raum in einer städtischen
Parkanlage über einen Zeitraum von über 14 Tagen inkl. Sonn-und Feiertagen an
einen Verein, eine Privatperson, ein Unternehmen etc. , wie seit 04. März 2016 im
Waltherpark praktiziert, ist nicht mehr möglich.

Begründung:
Seit 4. März 2016 wird dem Verein Vogelweide kostenlos ein Grundstück im Waltherpark überlassen. Auf dem Grundstück wurde ein sogenannter "Pavillon" errichtet, im Volksmund auch
schlichtweg "Bretterverschlag" genannt, welcher nicht in das Gesamtbild des Waltherparks passt.
Ebenso wurden irgendwelche Holzmöbel vom Verein Vogelweide im Waltherpark aufgestellt,
welche den Waltherpark optisch abwerten. Wer dieses öffentliche Grundstück der Stadt Innsbruck für eine eigene Veranstaltung nützen will, muss beim Verein Vogelweide um Genehmigung
ansuchen, und nicht, wie eigentlich üblich, bei der Stadt Innsbruck. Dieser Pavillon wird nur temporär genützt. In Zeiten, in denen keine Veranstaltungen des Kulturvereins stattfinden, dient der
Pavillon zur Aufbewahrung von Infrastruktur (Bänke, Tische etc.), als Tauschbörse (für Bücher
etc.) und teilweise als "Infowand".
- Die kostenlose Grundstücksüberlassung erfolgte durch den Beschluss des Stadtsenates, wobei
in Zweifel gezogen werden muss, ob der Stadtsenat überhaupt dazu befugt ist eine derart kostenlose Grundstücksüberlassung über Jahre hinweg eigenständig zu beschließen, zumal die Stadt
Innsbruck bei der Vermietung einer Freifläche gegen Entgelt in bester Lage dementsprechend
hohe Einnahmen lukrieren könnte.
Fraglich ist auch, warum dieser Pavillon von der Baubehörde nicht abgenommen werden musste,
geschweige denn brandschutztechnische Präventionsmaßnahmen von der Stadt Innsbruck
eingefordert wurden, zumal die Stadt Innsbruck diesen Pavillon auch mit über 5.000 Euro subventionierte.