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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-06-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.4

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7.

V 7002/2023
Neufassung der Sportanlagenund Sporthallenordnung 2023

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, Lebenswertes Innsbruck {LI}, FRITZ, ALI,
StRin Mag.a Mayr, GR Mag. Plach und
GR Buchacher, 15 Stimmen):
1.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.06.2023:
Die vorliegenden adaptierten Neufassungen
der Sportanlagen- und Sporthallenordnung 2023 für jene städtischen Sportplatzanlagen, die seitens des Mag.-Abt. V, Sport,
verwaltet werden, werden beschlossen.
Sie treten mit der Beschlussfassung im Gemeinderat in Kraft. Die neue Sportanlagenund Sporthallenordnung 2023 ist seitens der
Mag.-Abt. V, Sport, bei allen städtischen
Sportanlagen und Sporthallen, die sich im
Zuständigkeitsbereich der Mag.-Abt. V,
Sport, befinden, entsprechend der Sportanlagen- und Sporthallenordnung 2023 gut
sichtbar anzubringen. Die Neufassungen
der Sportanlagen- und Sporthallenordnung 2023 sind juristisch und formell mit der
städtischen Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, abgestimmt.
8.

8.1

Antrag des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses
Maglbk/25039/RA-VL-GU/1
Innsbrucker Wahlordnung
(IWO) 2011, Änderungswünsche
der Stadt Innsbruck

Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 15.06.2023:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck trägt an den Landesgesetzgeber
folgende Änderungswünsche zur lnnsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO 2011)
heran:

GR-Sitzung 15.06.2023

Aufnahme einer 4 %-Hürde für sämtliche Wählergruppen für den Einzug in
den Gemeinderat - ungeachtet von etwaigen Koppelungen.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 8 Stimmen):
2.

Änderung des § 90 Abs. 2 IWO 2011
dahingehend, dass Ersatzmitglieder
der Ausschüsse Mitglieder des Gemeinderates sein müssen.

Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
ALI, StRin Mag.a Mayr und GR Mag. Plach,
4 Stimmen):
3.

Sollte der Landesgesetzgeber die
4 %-Hürde für den Einzug in den Gemeinderat in die IWO 2011 aufnehmen,
dann regt der Gemeinderat an, die
Möglichkeit des Koppelns in der
IWO 2011 ersatzlos zu streichen.

Abänderungsantrag von GR Onay zu
Punkt 1.:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Aufnahme einer 4 %-Hürde für die im
Gemeinderat vertretenden Wählergruppen für den Einzug in den Gemeinderat
- ungeachtet von etwaigen Koppelungen.

Onay, eigenhändig
Vorliegender von GR Onay in der Sitzung
des Gemeinderates am 15.06.2023 eingebrachte Abänderungsantrag konnte auf
Grund fehlenden Quorums (38 Stimmenthaltungen mit Ausnahme von StR Federspiel und ALI, 2 Stimmen) nicht abgestimmt
werden.