Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.107
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66.
MagIbk/52546/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B48, Wilten, Bereich zwischen Templstraße, Schöpfstraße, AndreasHofer-Straße und Müllerstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B4), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Zudem ist
außerhalb der gesetzlichen Frist eine weitere Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B48 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen. Mit Eintritt seiner
Rechtskraft treten die im Planungsbereich
bestehenden Örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.
67.
MagIbk/57174/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan Nr. IG-B15, Igls,
Bereich zwischen Igler Straße,
Patscher Straße, Gsturnsteig und
Baulandgrenzen (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B6,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum oben genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht hat, die zu einer
Planänderung führen würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
Nr. IG-B15 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
68.
MagIbk/57287/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan Nr. IG-B16, Igls,
Bereich nördlich Igler Straße, Habichtstraße, Viller Steig, Eichlerstraße, Serlesweg und Grätschenwinkelweg bis zur Baulandgrenze
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B8, 3. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
GR-Sitzung 13.07.2023