Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.280

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Frage 1b:

Wenn ja: Welcher Arbeitsaufwand bzw. Zeitaufwand entsteht pro Überprüfung?

Antwort:

Blande Untersuchungen:

ca. 15 bis 30 min;

Anamnestisch belastete Untersuchungen, fallweise Zusatzuntersuchungen
bei FachärztInnen/HausärztInnen und Nachuntersuchung benötigen einen
höheren Zeitaufwand und können auch mehrfach nötig sein.
Frage 2:

Wie hoch ist der Zeitaufwand der AmtsärztInnen von der Gesamtarbeitszeit nur für
diese Dienstfähigkeitsüberprüfungen?

Antwort:

Dienstfähigkeitsuntersuchung (= Untersuchung zur Arbeitsfähigkeit; Dienstfähigkeit ist ein rein juridischer Begriff):
Der Zeitaufwand hängt von Art der Fragestellung und der Befundlage ab.
Wenn ein leicht zu beurteilendes Krankheitsbild bereits abgeheilt ist, kann es
fallweise schnell gehen → z. B. 15 bis 30 min.
Wenn komplizierte Leiden vorliegen, Operationserfolge noch ausstehen, weitere Komplikationen beurteilt werden müssen, Erfolge längerfristiger Therapien abgewartet werden müssen, wie z. B. für Prognosen von Rest-Arbeitsprofilen etc., sind meist Nachuntersuchungen von FachärztInnen/HausärztInnen und/oder Klinik nötig, um (Rest-)Arbeitsprofile für die abschließende dienstrechtliche Beurteilung durch die Mag.-Abt. I, Personalwesen, zu
fertigen; nicht selten sind auch zum Teil Mehrfachuntersuchungen auf amtsärztlicher Seite nötig. Der Entscheidungsprozess kann sich bis zur Abgabe
einer vertretbaren Stellungnahme auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Manche Untersuchungen erstrecken sich sogar fallweise über Jahre, z.
B. Dienstunfälle mit Spätfolgen und jährlichen Folgekosten.
Kumulativ beträgt der Zeitaufwand also bis zu mehrere Stunden.

Frage 3:

Warum wird das immer noch durchgängig gemacht? Es handelt sich um ein "Überbleibsel" aus nicht mehr zutreffenden Regelungen des öffentlichen Dienstes und
kann von der Dienstgeberin individuell gehandhabt werden.

Antwort:

Primär ist dies eine dienstrechtliche Entscheidung. Für ein flächendeckendes
Screening sprechen neben medizinischen auch präventive personalstrategische Gründe.
Ebenso relevant sind sie für das Krankenstands- und betriebliche Eingliederungsmanagement etc., arbeitsmedizinische, präventive und Begleitmaßnahmen etc.

Frage 4:

Welche Änderungen sind geplant, um die AmtsärztInnen von dieser unnötigen Tätigkeit zu entlasten, um sich wichtigeren Aufgaben zu widmen?

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