Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.328
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(zu Punkt 81.14)
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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13, Juli 2023
GRin Mag. a Marcela Duftner
f&fGe"meinyeratundStadtsenat
Telefon: 0650 910 75 71
E-Mail: marcela. duftner@magibk. at
Innsbruck
13. 07. 2023
ANTRAG
Einsicht in Bewerbungsunterlagen fürdie Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Innsbruck bzw.für
den/die Vertreter:in der Zentralpersonalvertretung (ZPV)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Innsbruck bzw. der/die Vertreterin der ZentralpersonalVertretung (ZPV), die an den zwecks Stellenbesetzungen abgehaltenen Hearings teilnehmen müssen,
erhalten rechtzeitig Einsicht in die Bewerbungsunterlagen der zu den Hearings eingeladenen
Bewerberinnen.
Begründung:
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben können zwecks Stellenbesetzungen abgehaltene Hearings
bei
der
Stadt
Innsbruck
nur
dann
durchgeführt
werden,
wenn
entweder
die
Gleichstellungsbeauftragte derStadt Innsbruck oderein:eVertreter:in derZentralpersonalvertretung
(ZPV) anwesend sind.
In den letzten Jahren war es gängige Praxis, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte (GBB) der Stadt
Innsbruck die Bewerbungsunterlagen jener Personen, die zum Hearing eingeladen wurden, entweder
vor Beginn der Bewerbungsgespräche bei dem/der zuständigen Kolleg:in vom Recruiting einsehen
konnte (hier musste ein gesonderter Termin vereinbart werden, damit der/die Kolleg:in auch Zeit
hatte) oder die Unterlagen im Papierform kurz vor dem stattfindenden Bewerbungsgespräch
durchsehen konnte.
Seit der Einführung des neuen SAP-Personalportals liegen die Unterlagen nicht mehr in
ausgedruckter Form vor, da der/die zuständige Referent:in bzw. der/die Amtsvorstand/
Amstvorständin einen Zugang im SAP-Programm haben und diese somit die Unterlagen in digitaler
Form erhalten. Dies ist grundsätzlich zu befürworten, da eine Menge Papier und Druckkosten
eingespart werden, hat aber zur Folge, dass vor den stattfindenden Hearings die Unterlagen von der
GBB bzw. ZPV nicht mehr eingesehen werden können. Damit können diese ihren Aufgaben, Z. B. der
Beurteilung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen der Bewerber:innen, nicht mehr entsprechend
nachkommen. Gespräche hierzu haben bis jetzt keine zufriedenstellende Lösunggebracht, weshalb
wir eine Regelung durch den vorliegenden Antrag anstreben.
Bedeckung: Die Umsetzung des Antrags bedarf keiner finanziellen Mittel.
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