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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.45

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26.

IV 10555/2023
Befristete Vermietung Westendorf - Haus Innsbruck an die Tiroler Soziale Dienste GmbH

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates es vom 12.07.2023:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der temporären Vermietung des Objekts "Haus
Innsbruck" in Westendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) zur Unterbringung von ausschließlich Geflüchteten aus der Ukraine zu. Als monatliche Abgeltung werden netto € 110,-pro Person nach dem Standard der
TSD vereinbart.
Sämtliche Betriebs- und Heizkosten
(pauschaliert oder abgerechnet),
Mietnebenkosten, Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Einrichtung
und dergleichen werden von der TSD
übernommen.

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird in Zusammenarbeit mit der lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
Dem Stadtsenat wird über den Abschluss berichtet werden.

Es gab gestern im Stadtsenat auf Begehren
der FPÖ den Abänderungsantrag, dass
diese beiden Häuser ausschließlich Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung
gestellt werden sollen. Ich werde, obwohl
ich mich gegen diese Einschränkung ausgesprochen habe, der Vermietung zustimmen.

GR Depaoli: Es ist mir eine besondere
Freude, dass das wieder zum Thema
wurde. Ich möchte erwähnen, dass wir von
GERECHT in weiser Voraussicht schon vor
einigen Monaten genau einen solchen Antrag gestellt haben. Da ist es um ein mögliches Containerdorf im Westen der Stadt gegangen.
Wir haben damals gefragt, warum wir Unterkünfte, die in unserem Besitz und leicht
adaptierbar sind, nicht dazu verwenden. Damals wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt, einige Monate später, ist die
Vernunft doch eingekehrt und es wird umgesetzt, was wir vor einigen Monaten gefordert haben. Vielen Dank.
GR Buchacher: Ich werde dem Antrag
nicht zustimmen. Solange es für sozial benachteiligte SeniorInnen der Stadt Innsbruck keine Lösung gibt, bin ich strikt dagegen, dass es hier zu einer Vermietung
kommt.
Inwieweit die Gemeinde Westendorf dem
überhaupt zustimmt, würde ich auch gerne
erfahren.
GR Lukovic, BA MA MA: Ich darf für
GRin Bex, BSc, StRin Mag.a Schwarzl und
mich Stimmenthaltung anmelden, weil wir
es nicht in Ordnung finden, dass zwischen
Flüchtenden in dieser Art und Weise unterschieden wird und wer Schutz in der Stadt
Innsbruck bekommen soll.
GR Onay: Vielen Dank für die Richtigstellung. Ich denke, wenn vereinbart ist, dass
ukrainische Geflüchtete untergebracht werden, dann soll es so sein. Gleichzeitig ist es
offensichtlich notwendig, dass man das richtigstellt, deshalb mache ich es auch.

Ich hätte es der Tiroler Soziale Dienste
GmbH (TSD) überlassen, zu entscheiden,
wen sie letztlich an geflüchteten Menschen
unterbringen. Ich möchte nicht unterscheiden zwischen den einen und den anderen
Geflüchteten.

Für mich sind Kriegsvertriebene Kriegsvertriebene und geflüchtete Menschen geflüchtete Menschen. Ich wünsche niemandem,
dass er/sie zur Flucht gezwungen wird.
Aber wenn die TSD sagt, dass das wirklich
nur für ukrainische Geflüchtete im Rahmen
der Einteilung gedacht ist, dann soll es so
sein. Daher werde ich dem zustimmen.

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich möchte
darauf hinweisen, dass die TSD in ihrem
Begleitschreiben explizit nur von geflüchteten ukrainischen Personen spricht, dessen
Inhalt mit Dir, Herr Bürgermeister, als Vertreter der Stadt Innsbruck vereinbart wurde.

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich habe
das Begleitschreiben der TSD gelesen. Ich
habe es nicht so empfunden, dass das
Haus explizit für UkrainerInnen gedacht ist.
Eventuell könnte man da nochmals nachfragen. Wird über diesen Abänderungsantrag

GR-Sitzung 13.07.2023