Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.87
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das Prozedere. Wenn ich höre, dass Ämter
mit den Ansuchenden etwas vereinbaren,
bin ich noch einmal mehr erschüttert. Beim
aktuellen Punkt steht in der Vorlage: Amtsvorschlag € 6.600,--, beantragte Subvention
€ 13.000,--. Wenn das Amt schon vorher mit
dem Verein gesprochen hat, wird er wohl
ein Schreiben geschickt haben, dass sie als
Verein bzw. Antragsteller sich mit dem Amt
geeinigt haben und nur € 6.600,-- wollen.
Dann darf aber nicht der Betrag in Höhe von
€ 13.000,-- im Antrag stehen.
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Du verstehst das falsch! Das ist der Unterschied zur Ressortführung.)
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
was Du hier jetzt erzählt hast, ist für mich
schwer nachzuvollziehen. Ich kann es mir
immer noch nicht erklären, wie wir im Ausschuss vorher, also bevor wir den Akt sehen, wissen sollen, um welchen Betrag es
sich handelt.
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Ihr habt den Akt!)
Ja, fünf Tage vorher. Und nun sollen wir bei
Dir anklopfen?
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Beim Amt!)
Nein, das ist nicht die Aufgabe eines Gemeinderates. Für das gibt es einen ordentlichen Ausschuss. Das möchte ich festhalten.
Alles andere ist meines Erachtens im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nicht gedeckt. Außerhalb von
Sitzungen beim Amt anzurufen und zu sagen, dass € 2.000,-- ausbezahlt werden sollen, ist nicht rechtens.
Ich hoffe, dass Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc das zurücknimmt, was er
gerade gesagt hat. Ich bitte darum, denn
das Gesagte war ein "Blödsinn".
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Nun muss ich eingreifen! Wir
sind ein demokratisch gewähltes Parlament.
Es ist erlaubt, eine Position zu vertreten.
Die Position des zweiten Vizebürgermeisters war, dass man sich an den Amtsvorschlag halten soll. Diesen Wunsch kann
man äußern.
GR-Sitzung 13.07.2023
(Bgm.-Stellv. Lassenberger: Er hat gesagt,
dass wir vorher im Amt anrufen sollen!)
Seine Richtung war aber, dass der Empfehlung des Amtes gefolgt werden soll. Die Position von Bgm.-Stellv. Lassenberger ist
eine andere und das halten wir aus. Lassen
wir es einfach so stehen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Zur Geschäftsordnung! Wir wissen, wenn
die Ausschussunterlagen aufliegen, hat
jede/r das Recht, bei den Ämtern nachzufragen. Das ist im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) so verankert, sowohl
für den Gemeinderat, den Stadtsenat und
für die Ausschüsse.
Ein Problem ist, wenn die Abteilung mit den
Vereinen den Antrag bespricht, vorbereitet
und dann sind es € 2.000,-- mehr. Das
muss im Budget berücksichtigt werden. Das
ist das, was schmerzhaft ist. Man wird es
nicht verhindern können. Nützt die Gelegenheit und fragt vorher noch einmal nach. Es
stht Euch natürlich frei, diesen Antrag zu
stellen. Dieser verschiebt allerdings das
Budget, was ich damit zum Ausdruck bringen wollte.
GRin Heisz: Wenn wir der Logik von Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc folgen
würden, beantrage ich jetzt sofort, dass wir
uns auflösen, weil wir politisch nichts mehr
zu entscheiden haben. Das machen alles
die Ämter. Wir brauchen keine Subventionen zu beschließen und nicht mehr darüber
zu diskutieren.
Ich beantrage einfach einmal so, dass sich
der Gemeinderat der Stadt Innsbruck sofort
auflöst.
Bgm. Willi: So geht das nicht.
GR Onay: Zur Geschäftsordnung!
GRin Heisz hat es vielleicht übersehen, aber
der Antrag zur Auflösung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck ist bereits schon auf
der Tagesordnung. Sie muss nur zustimmen. (Unruhe im Saal)
GR Schultze: Ich bin der Übeltäter. Ich
habe mich mit dem Zentrum für Ehe- und
Familienfragen beschäftigt, das es seit zehn
Jahren gibt. Auf die Zahlen bin ich aufmerksam geworden, weil es im Jahr 2022 insgesamt 11.500 Beratungen mit 7.480 KlientInnen gab. Das Zentrum beschäftigt 38 Personen.