Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.52
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da1111 fulglii li i11 il11e1 Entscheidung begründen, warum sie aus rechtlichen Gründen (und
nicht aus politischen Gründen) das beantragte Fahrverbot für Fahrräder am Emile-BethouartSteg ablehnt.
Sollte es keine rechtliche Begründung für die Ablehnung des gegenständlichen Antrages
geben, hat die zuständige Behörde gemäß dem Willen des Antragstellers die
dementsprechende Verordnung über ein Fahrvefbot für Fahrräder am Emile-Bethouart-Steg
zu erlassen_ Der Wille des Antragsstellers ist in konkretem Fall der Mehrheitswille des
lnnsbrucker Gemeinderates. Der Bürgermeister ist nur ausführendes Organ, welcher gemäß
lnnsbrucker Stadtrecht etc. dem Mehrheitswillen des lnnsbrucker Gemeinderates
nachkommen muss. Der persönliche Wille bzw. die eigene politische Meinung des
Bürgermeisters spielt bei der gegenständliche AntragssteHung bzw_ auch im
Behördenverfahren keine Rolle_
Die Dringlichkeit wird damit begründet, das die Verkehrrssicherheit der Fußgänger am
Emile- Bethouart-Steg schnellstmöglich erhöht wird.
Bedeckung: aus dem laufenden Budget
Gerald Depaoli, Gemeinderat